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Arbeitszimmer wieder steuerlich absetzbar


Von GELD.de GmbH

Gesetzesänderung nach Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Thumb Wer zu Hause ein Arbeitszimmer nutzt, kann die Kosten dafür wieder steuerlich absetzen, sofern ihm vom Arbeitgeber kein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Das Finanzportal www.geld.de berichtet, welche Änderungen es geben soll und welche Bedingungen gelten. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Neuregelung bezüglich der Absetzbarkeit von Kosten für ein Arbeitszimmer notwendig ist. Geklagt hatte ein Lehrer, der die Kosten für seinen Arbeitsplatz steuerlich anrechnen lassen wollte. Da ihm in seiner Schule kein Arbeitsplatz für die Unterrichtsvorbereitung zur Verfügung gestellt wurde, sah auch das Gericht den zusätzlichen Arbeitsplatz als notwendig an, obwohl er nicht den Mittelpunkt seiner Arbeit darstellt. Die Gesetzesänderung von 2007, nach der solche Kosten nicht mehr steuerlich abgesetzt werden durften, erklärte das Bundesverfassungsgericht damit in Teilen für verfassungswidrig. Das Gesetz muss jetzt erneut geändert werden. Bis zum Inkrafttreten der Änderung gelten Übergangsregeln, nach denen ein Höchstbetrag von 1.250 Euro steuerlich geltend gemacht werden kann. Unter anderem können anteilig die Wohnungsmiete und die Nebenkosten sowie Kosten für Renovierung, Ausstattung und auch Reinigung angerechnet werden. Damit die Kosten vom Finanzamt nicht abgelehnt werden, sollten sich Arbeitnehmer zur Vorsorge (www.geld.de/vorsorge.html) bestätigen lassen, dass der Arbeitgeber für die entsprechenden Aufgaben keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Kontakt: GELD.de GmbH Lisa Neumann Barfußgässchen 11 04109 Leipzig Tel: +49/341/49288-240 Fax: +49/341/49288-59 lisa.neumann@unister.de Die Unister-Gruppe vermarktet und betreibt erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Finanzbereich wie www.kredit.de und www.geld.de. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Versicherung mit www.private-krankenversicherung.de, www.versicherungen.de und Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Außerdem können Bank- und Finanzdienstleistungen bei www.auvito.de, dem kostenlosen Online-Auktionshaus, ersteigert werden. Aktuelle Aktienkurse und Unternehmensmeldungen können auf www.boersennews.de abgerufen werden.


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