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BfA-Experten warnen vor freiem Fall der Rente – Sozialexperte Raffelhüschen hält Rentenniveau von 46 Prozent im Jahr 2030 für absurd


Von Medienbüro Sohn

Düsseldorf/Berlin - Nach einem Bericht des Fachdienstes „Erfolg“ der Düsseldorfer Unternehmensgruppe „Investor und Treuhand" http://www.investor-treuhand.de/ schlagen die Rentenexperten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) Alarm: So habe der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rentenreform „faktisch ein nach unten offenes Rentenniveau zur Folge“, teilte die BfA in einer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag mit. Um einen freien Fall der Rente zu verhindern, müsse der Gesetzgeber dringend eine Untergrenze für Rentenkürzungen beschließen. Das sei jedoch in Berlin nicht geplant.
Thumb „Die Regierung plant vielmehr die bisherige Niveausicherungsklausel ersatzlos zu streichen. Damit wächst auch die Gefahr, dass Versicherte künftig nicht mehr den Betrag als Rente ausbezahlt bekommen, den sie während ihrer aktiven Zeit an Beiträgen einbezahlt haben“, führt „Erfolg“ aus. Darauf hätten die Versicherten einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch, so die BfA. Allerdings werde dieser Anspruch wenig nützen, wenn die Kassen der Rentenversicherung künftig nicht mehr ausreichen, diese Ansprüche zu bedienen und auch der Bundeszuschuss aus allgemeinen Steuermitteln an seine Grenzen stößt. Die Rentenversicherung führt ihre düstere Warnung vor einem künftigen freien Fall der Rentenbezüge auf die Festlegung der Bundesregierung zurück, den Beitragssatz bis 2030 auf höchstens 22 Prozent zu begrenzen. Dieser einnahmeorientierte Ansatz der Bundesregierung sei nicht geeignet, eine nachhaltige Finanzierung der Alterssicherung zu gewährleisten, so die BfA in ihrer Stellungnahme. Wenn die Versicherten keine Anhaltspunkte mehr hätten, welche Leistungen sie von der gesetzlichen Rentenversicherung künftig erwarten könnten, könne auch die Begrenzung des Beitragsanstiegs kein neues Vertrauen in die Rentenversicherung schaffen. Zudem, so die BfA, gefährde der drohende Fall der Renten ins Bodenlose auch die kapitalgedeckte Zusatzvorsorge, weil die Versicherten nicht mehr kalkulieren könnten, wie viel sie zusätzlich vorsorgen müssen, um das angestrebte Versorgungsniveau zu erreichen, mahnt die Rentenversicherung. In der SPD gibt es Bestrebungen, eine Mindestrente in Höhe von rund 43 Prozent in das Rentenreformgesetz nachträglich einzufügen. Als "absolutes Scheingefecht" hat der Freiburger Rentenexperte Bernd Raffelhüschen die aktuelle Diskussion um eine Mindestsicherungsklausel bezeichnet. Um die Beiträge wirklich - wie von der Regierung gewünscht - bei 22 Prozent zu deckeln, könne man sich nicht auf die Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors beschränken. "Das ist nur ein Zwei-Drittel- Schritt", sagte Raffelhüschen dem Berliner "Tagesspiegel". "Was fehlt ist die Rente mit 67". Mit diesem von der Rürup-Kommission empfohlenen Zusatz werde das Bruttorentenniveau zwar auf knapp über 40 Prozent sinken, "aber mehr können wir uns einfach nicht leisten." Ohne Erhöhung des Renteneintrittsalters könne man im Jahr 2030 zwar tatsächlich, wie von Sozialministerin Ulla Schmidt (SPD) prognostiziert, "bei 43 Prozent landen", so Kommissions-Mitglied Raffelhüschen. Dies gehe dann aber auf Kosten der kommenden Generation. Die Annahme hingegen, auch für 2030 ein Niveau von 46 Prozent halten zu können, wie von der SPD-Linken gefordert, bezeichnete der Freiburger Wissenschaftler als "Absurdität". "Das wäre genauso, als schrieben wir ins Gesetz: Eins plus eins ist drei. Die Mathematik wird sich nicht nicht nach unseren Gesetzen richten."


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