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Bringt das Pfändungsschutzkonto Erleichterung oder Verwirrung


Von INKASSO BECKER WUPPERTAL GmbH & Co. KG

Am 1. Juli 2010 ist eine Reform des Pfändungsschutzes in Kraft getreten. Schuldner behalten trotz Pfändung eine funktionierende Kontoverbindung, die Neuregelung des Pfändungsschutzes kann jedoch Zahlungsausfall für Gläubiger bedeuten.

Am 1. Juli 2010 ist eine Reform des Pfändungsschutzes in Kraft getreten. Schuldner behalten trotz Pfändung eine funktionierende Kontoverbindung. Dies bedeutet oftmals eine unübersichtliche Gebührenregelung für Schuldner, zudem kann die Neuregelung des Pfändungsschutzes den Zahlungsausfall für Gläubiger bedeuten. \r\n
Thumb Am 1. Juli 2010 ist eine Reform des Pfändungsschutzes in Kraft getreten. Die Neuregelung soll dafür sorgen, dass Schuldner trotz Pfändung eine funktionierende Kontoverbindung behalten. Die Interessen von Gläubigern und Schuldnern wurden dabei in unterschiedlichem Maße berücksichtigt. Die Kontopfändung gehörte zu den meist verwendeten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern. In Deutschland wurden rund 360.000 Kontopfändungen monatlich veranlasst. Im Zuge der Neuregelung erhalten Sozialleistungsempfänger, Arbeitnehmer und Selbständige einen geregelten Pfändungsschutz und können das bestehende Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Nach Zustellung einer Pfändung steht jedem Kontoinhaber dann automatisch ein Pfändungsfreibetrag in Höhe von 985,15 Euro monatlich zur Verfügung. Bei mehreren unterhaltsberechtigten Personen kann der Schuldner diesen Sockelbetrag auf besonderen Antrag und durch Vorlage von Einkommensnachweisen ändern und von seinem Kreditinstitut einen höheren Betrag verlangen. Jede natürliche Person darf nur ein P-Konto haben. Zur Vermeidung von Missbräuchen wird die Umwandlung/Eröffnung an die SCHUFA Holding AG gemeldet. Für den Schuldner ist das P-Konto keine nennenswerte Erleichterung im Vergleich zu dem ursprünglichen Schutzverfahren, oftmals führt eine unübersichtliche Gebührenregelung zu Verwirrung. Die Kreditinstitute haben nun zum Teil die früheren Aufgaben der Vollstreckungsgerichte übernommen, die Software musste komplett umgestellt und das Personal neu geschult werden. Sparkassen und Banken müssen entscheiden, wie hoch der an den Gläubiger abzuführende Betrag ist. Die Richtigkeit dieser Entscheidung ist durch den Gläubiger oftmals nicht überprüfbar. Die Neuregelung des Pfändungsschutzes kann für Gläubiger den Zahlungsausfall bedeuten. Um dies abzuwenden, nimmt Inkasso Becker Wuppertal bereits im Vorfeld den telefonischen Kontakt zum Schuldner zur Findung einer einvernehmlichen Lösung auf. Sollte es dennoch zur Pfändungsmaßnahme kommen, sorgt das Spezialteam der Abteilung Zwangsvollstreckung von Inkasso Becker engagiert dafür, dass Kreditinstitute nach den vorgeschriebenen Regeln abrechnen und die gepfändeten Beträge pünktlich auskehren, sodass dem Gläubiger keine Nachteile entstehen. INKASSO BECKER WUPPERTAL GmbH & Co. KG Regina Berdnikowa Hofaue 46 42103 Wuppertal +49 202 49371-447 www.inkassobecker.de Pressekontakt: GFKL Financial Services AG Rebecca Engels Limbecker Platz 1 45127 Essen Rebecca.Engels@gfkl.com +49 201 102-1194 http://www.gfkl.com


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