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Feuerwerk zu Silvester jetzt noch bunter und größer für den Endverbraucher


Von Röder Feuerwerk

Eine EU-Harmonisierung machts möglich. Silvesterfeuerwerk wird jetzt für jedermann größer und schöner. Allerdings sind die richtig guten Feuerwerkskörper nur im Fachhandel zu erwerben.

Feuerwerk wird zu Silvester für den Endverbraucher in diesem Jahr noch größer und bunter. Eine EU-Harmonisierung für den europaweiten Handel mit Feuerwerkskörper macht dies möglich. Dabei sind jetzt in Feuerwerkskörper eine höhere Effektmasse erlaubt, was wiederum größere Feuerwerk-Effekte bedeutet. Das neue Batteriefeuerwerk wird wohl allerdings nur im Fachhandel erhältlich sein. Feuerwerk-Online-Shops bieten zudem eine große Auswahl an.\r\n
Thumb Im Rahmen der EU-Harmonisierung wurden auch die Gesetze für Silvesterfeuerwerk geändert. Die wohl wichtigste Änderung im Bereich Feuerwerk, ist die Erhöhung der maximal erlaubten Nettoexplosivstoffmasse, kurz NEM (diese Zahl gibt an wie viel Gramm "Schwarzpulver" in einem Feuerwerkskörper enthalten sind). Somit kann jeder Erwachsene in Deutschland in diesem Jahr Feuerwerk kaufen und das mit einer erhöhten Effektmenge. Im freien Feuerwerksverkauf finden sich nun auch Batteriefeuerwerk (XXL-Batteriefeuerwerk) mit bis zu 600g (bisher waren es lediglich 200g) und Leuchtfeuerwerk mit bis zu 250g Effektmasse in einem Feuerwerkskörper. Diese Änderung wird jedem Konsumenten von Feuerwerkskörpern zu Silvester mehr Freude bereiten. Denn eine höhere Effektmasse bedeutet auch größere Effekte und längere Brenndauern der Feuerwerksbatterien. Bei den Silvesterraketen ändert sich hingegen für den Silvesterfeuerwerk-Verbraucher praktisch nichts, denn in Deutschland bleibt es wie bisher auch, bei den maximal erlaubten 20g Nettoexplosivmasse (10g Effekt). In Österreich sind beispielsweise 50g in Raketen erlaubt, dafür aber weniger Nettomasse im Batteriefeuerwerk. So gesehen gibt es zwar eine einheitliche EU-Regelung, aber jedes Land darf für die Zulassung der Feuerwerkskörper zusätzliche Vorschriften erlassen. Deshalb ist es auch Feuerwerk Online-Shops wie beispielsweise http://www.feuerwerk-online-kaufen.de oder http://www.roeder-feuerwerk.de nicht ohne weiteres erlaubt, Feuerwerkskörper in EU-Nachbarländer an Endverbraucher zu verschicken. Die Klassifizierung der Feuerwerkskörper in Kategorien hat sich vom Namen her auch leicht geändert, bleibt im Prinzip aber wie bisher bestehen: - Kategorie 1 (früher Klasse I): Jugendfeuerwerk, ab 12 Jahren - Kategorie 2 (früher Klasse II): Silvesterfeuerwerk, ab 18 Jahren - Kategorie 3 (früher Klasse III): Mittelfeuerwerk, ab 18 Jahren (mit Befähigungsschein) - Kategorie 4 (früher Klasse IV): Großfeuerwerk, ab 21 Jahren (mit Befähigungsschein) Feuerwerkskörper mit bisheriger Zulassung bzw. Klassenbezeichnung z.B. Klasse I oder Klasse II, dürfen aufgrund von Übergangsvorschriften weiterhin im Handel verkauft werden. Der Verkauf und die Verwendung dieser Feuerwerksartikel sind allerdings nur bis Mitte 2017 erlaubt. Hinweise zur Zulassung und Verwendung müssen auf jeden Feuerwerkskörper den man kaufen kann, aufgedruckt sein. Viele Hersteller von Feuerwerkskörper, wie beispielsweise Weco Feuerwerk und Nico Feuerwerk haben für das Silvesterfeuerwerk viele tolle neue Feuerwerksbatterien mit bis zu 600g Effektmasse angekündigt. Im Feuerwerk Shop wie etwa http://www.sylvesterstore.de kann man schon jetzt die neuen Feuerwerkskörper bestellen, Feuerwerk Videos anschauen und sich über Details informieren. Größere Feuerwerksbatterien wie "Out of Limits" von Nico Feuerwerk, "Coroner" von Weco Feuerwerk oder "Die Bestie" von Keller Feuerwerk zeigen was nunmehr in Kategorie 2 möglich ist. Das Feuerwerk zu Silvester wird dadurch noch bunter, größer und abwechslungsreicher. Allerdings wird nur der Fachhandel das neue XXL-Batteriefeuerwerk in geeigneter Auswahl anbieten können. Und auch die Beratung wird hierbei immer wichtiger. In Discountern wird es die aufgrund des fehlenden Fachwissens nicht geben. Besser bedient ist man deshalb, wenn man sein Feuerwerk bei einem Fachhandel kaufen wird. Röder Feuerwerk bietet deshalb einen Lagerverkauf für Feuerwerkskörper an. Durch den Feuerwerk Versand, kann man sich die Zeit und die Schlangen im Supermarkt sparen. Schon lange werden Feuerwerkskörper pünktlich zu jedem in Deutschland lebenden Silvesterzündler nach Hause verschickt. Kaum zu glauben, aber mittlerweile gibt es über zehn verschiedene Feuerwerkskörperhersteller die nach Deutschland Silvesterfeuerwerk importieren. Mit einer Auswahl an über 1000 verschiedenen Feuerwerkskörpern bieten Feuerwerk Onlineshops eine wesentlich größere Auswahl an Feuerwerk an. Silvesterfeuerwerk ist heute mehr als nur Böller und Raketen. Die neuen EU-Gesetze und Richtlinien machen es möglich richtig tolles Feuerwerk zu Silvester selbst zu zünden und so kann man sein eigenes großes Feuerwerk zum Jahreswechsel genießen. Prosit Neujahr! Röder Feuerwerk Heiko Röder Gartenweg 1 96193 Buchfeld roederheiko@roeder-feuerwerk.de 09548/981338 http://www.roeder-feuerwerk.de

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Heiko Röder, verantwortlich.

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