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Umweltrat plädiert für wettbewerbskonforme Verwertung des Verpackungsabfalls


Von Medienbüro Sohn

Britisches Lizenzmodell für Deutschland prüfen

Berlin - Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) http://www.umweltrat.de hat sein Umweltgutachten 2004 veröffentlicht. Besonders die Abfallpolitik stehe unter erheblichem Reformdruck. “Die aktuellen Bestrebungen sowohl in der Novelle der EG-Verpackungsrichtlinie als auch der deutschen Verpackungsverordnung, insbesondere die Verwertung von Verpackungsabfällen durch die Vorgabe von Rücknahmepflichten und Verwertungsquoten weiter detailliert zu steuern, hält der Umweltrat im Einklang mit seinen grundsätzlichen Überlegungen zur Zukunft der Abfallwirtschaft nicht für effizient und zielführend“, so die Umweltexperten.
Thumb Im Sinne einer zumindest partiellen Optimierung der zwar im Grundsatz problematischen, aber kurzfristig nicht aufhebbaren Verwertungspfadsteuerung empfiehlt der Umweltrat der Bundesregierung, die Zielvorgaben der Verwertungsquoten möglichst effizient und wettbewerbskonform umzusetzen. „Dazu bietet es sich an, insbesondere, das als effizienter und wettbewerbskonformer wenn auch als verbesserungswürdig beurteilte britische System der Lizenzen für die Verpackungsverwertung intensiver auf seine Übertragbarkeit auf Deutschland zu prüfen“, so die Sachverständigen. Großbritannien habe auch nach Ansicht des Instituts für Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) der Technischen Universität Berlin http://wip.tu-berlin.de ein Modell gewählt, das stärker auf Marktkräfte setzt. Ähnlich wie in Deutschland sind britische Unternehmen verpflichtet, Verpackungen zu sammeln und zu verwerten. Anders als in Deutschland unterscheidet der britische Gesetzgeber jedoch nicht nach unterschiedlichen Verpackungsarten. Entscheidend ist dort, dass die EU-Gesamtverwertungsquote erfüllt wird. Alle Unternehmen der Verwertungskette haben an der Erfüllung dieses Ziels mitzuwirken. Kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 50 Tonnen Verpackungsdurchsatz pro Jahr und einem Umsatz von weniger als 3,3 Millionen Euro sind von den Bestimmungen befreit. Die Unternehmen können relativ einfach berechnen, für welche Menge an Verpackungen sie eine Verwertung nachweisen müssen. Die Unternehmen müssen in Höhe ihrer Verpflichtung sogenannte „Packaging Recovery Notes“ (PRN, Verwertungsnachweise) erwerben. Sie können sie entweder direkt von staatlich akkreditierten Recyclingunternehmen oder an einer PRN-Börse beziehen. Alternativ können sie ein spezialisiertes Unternehmen, ein Compliance Scheme beauftragen, die notwendigen Lizenzen zu erwerben und auch die Nachweispflichten gegenüber den Umweltbehörden zu übernehmen. Nach Einschätzung des Berliner Instituts liegen die ökonomischen Vorteile des britischen Systems auf der Hand: "Das britische Modell ist wesentlich kosteneffizienter, weil sich die Verwertung zunächst auf diejenigen Verpackungen richtet, die sich vergleichsweise kostengünstig aus dem Abfallstrom entfernen lassen. Recycler, Compliance Scheme und Kommunen sind permanent auf der Suche nach Lösungen, wo und wie am besten gesammelt werden kann. In Deutschland verhält es sich genau umgekehrt – echte, markbewährte Innovationen sind unter dem Regime des Grünen Punktes kaum zu beobachten." In Großbritannien gäbe es eben kein Müllmonopol, sondern 20 Compliance Scheme-Unternehmen, eine Vielzahl von Recyclingunternehmen und die Börse. Hier sei echter Wettbewerb möglich. Investitionen in Verwertungskapazitäten seien nicht verordnet worden, sondern würden sich organisch an die Marktentwicklung anpassen. Dabei diene die Kursentwicklung von PRN als Indikator dafür, ob sich ein Ausbau von Kapazitäten lohne. Eine überschlägige Vergleichsrechnung zeige, dass die Erfüllung der EU-Ziele in Großbritannien weniger als 2,5 Euro pro Jahr kostet, Deutschland liege bei 20 Euro. Dabei seien die Administrationskosten in den Unternehmen für Großbritannien eingerechnet, für Deutschland hingegen nicht.

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