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Novellierung des Telekommunikationsgesetzes greift zu kurz


Von Medienbüro Sohn

Kompromiss des Vermittlungsausschusses stärkt nicht den Wettbewerb

Berlin/Düsseldorf – „Die von der EU-Kommission geforderte Überarbeitung und Neuregelung des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nur ungenügend umgesetzt worden“, kritisiert Ralf Sürtenich von der Düsseldorfer Unternehmensberatung insieme business http://www.insieme-business.com. Mit Ausnahme des Mobilfunks existiere kein echter Wettbewerb.
Thumb Ob bei Festnetzanschlüssen, Breitbanddiensten oder Internetzugängen: der ehemalige Staatskonzern Telekom beherrsche den Markt zu über 90 Prozent. Die in der Neuauflage des TKG verankerten Möglichkeiten zum stärkeren Resale von Telekom-Diensten und zum entbündelten Breitbandzugang, der Trennung von DSL und Sprachanschluss bei gleicher physikalischer Leitung, seien bereits seit mindestens drei Jahren in der Diskussion. Wenn nun die Internetbeauftragte und Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann feststellt: „Wir haben jetzt ein ausgewogenes Gesetz, das den Wettbewerb stärkt und Rechtssicherheit schafft als Grundlage für Investitionen und Innovationen“, so stellt sich die Frage, wer denn noch in die Telekommunikation investiert. Branchenexperten kritisieren seit langem diese Politik, bei der Staat, Wirtschaftsministerium, RegTP und Deutsche Telekom Hand-in-Hand gehen. „In der Konsequenz haben sich deutsche und ausländische Investoren schon lange aus dem Markt verabschiedet“, moniert Sürtenich. Außer dem Riesen Telekom würden nur noch Zwerge existieren , die beharrlich in den roten Zahlen operieren und von Jahr zu Jahr weniger investieren. „Die auch von politischer Seite als Kompromiss bezeichnete Neufassung des TKG ist nichts anderes als die Festschreibung des faktischen Monopols der Telekom und das implizite Eingeständnis, dass kein echter Wettbewerb stattfindet. Der Telekommunikationsmarkt in Deutschland wird auch mit der TKG-Neufassung niemals zu einem Wettbewerbsmarkt werden. Es wird ein bisschen um den Monopolisten herum reguliert, um den EU-Vorgaben Rechnung zu tragen. Von der politischen Seite her ist die Mission damit abgeschlossen“, so der Einwand von Sürtenich. „Im Grunde ist die Schaffung eines Wettbewerbsmarktes unter der Prämisse, die Vormachtstellung der Deutschen Telekom durch gesetzliche Auflagen zu beschneiden, gescheitert. Eigentlich müsste nun eine Zäsur stattfinden, die ein grundsätzlich anderes Modell vorzieht. Eine Zerschlagung des Monopolisten AT&T war zum Beispiel in den USA der Ausgangspunkt für den Wettbewerbsmarkt und in England wird derzeit untersucht, ob eine Auftrennung der BT in eine Netzinfrastruktur-Gesellschaft und eine reine Service-Gesellschaft die Grundlagen für einen fairen Wettbewerb verbessern kann“, sagt Omar Khorshed, Vorstandschef des Düsseldorfer Abrechnungsspezialisten acoreus http://www.acoreus.de. Nach seiner Erfahrung ist der deutsche Telekommunikationsmarkt festgefahren. „Volkswirtschaftlich gesehen werden damit enorm wichtige Wachstums- und Innovationspotenziale blockiert. Auch im Hinblick auf Wachstumsmärkte in Osteuropa und in Asien sind deutsche TK- Hersteller und Dienstleister mit Exportqualität praktisch nicht vorhanden. Rollt in den nächsten Jahren der Trend in der TK-Welt an Deutschland vorbei, so ist das auch ein Ergebnis der staatlichen Regulierungspolitik“, kritisiert Khorshed. Auffällig ist auch, dass beim Trend-Thema WLAN kein großer Investor als Wettbewerber der Telekom auftritt. Nach Ansicht von Marktbeobachtern haben ausländische Investoren nach den Investitionspleiten der vergangenen Jahre Deutschland nicht mehr auf dem Radarschirm für neue Geschäftsfelder. Inländische Investoren sind praktisch nicht mehr zu finden, in Bankenkreisen gilt die Telekommunikation als verbrannt. "Darüber hinaus erweisen sich die 50 Milliarden Euro Lizenzkosten für UMTS als ungedeckter Wechsel. Die von Brüssel geforderte konsequente Liberalisierung des TK-Marktes wird von der Bundesregierung im Zusammenspiel mit der CDU ausgebremst. Wesentliche Änderungen zugunsten eines stärkeren Wettbewerbs sind in der Novelle des TKG nicht vorhanden, statt dessen wird das Verwaltungsgericht als einzige und praktisch auch letzte Instanz inthronisiert, um gegen Wettbewerbsverstöße zu klagen. Die normalerweise geltenden und wesentlich strengeren Kartellbestimmungen werden nicht auf die TK-Branche angewandt", so Sürtenich. acoreus-Chef Khorshed sieht die Gefahr, dass auch bei neuen Diensten und Technologien die Telekom ihre beherrschende Position ausbauen kann: „Mit der Ankündigung, massiv in den Markt für Public WLAN einzusteigen und dieses Produkt besonders seinen Breitbandkunden anzubieten, startet Telekom den Versuch, das neue Produkt mit seinem marktbeherrschenden DSL-Produkt zu bündeln. Wenn es bei WLAN nicht zu einem neuen und echten Wettbewerb kommt, ist die Liberalisierung des TK-Marktes in Deutschland faktisch gescheitert,“ befürchtet Khorshed.


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