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Google Street View in Deutschland gestartet: Straßenzüge von 20 Städten sichtbar


Von teltarif.de Onlineverlag GmbH

Nicht vorschnell widersprechen - Verpixelung kann nicht rückgängig gemacht werden

Google Street View ist in Deutschland gestartet. Verbraucher sollten nicht vorschnell widersprechen, denn die Verpixelung kann nachträglich nicht mehr rückgängig gemacht werden. \r\n
Thumb Nachdem es seit längerem umfangreiche Diskussionen wegen Datenschutzbedenken gab, ist der umstrittene Dienst Google Street View nun auch in Deutschland gestartet. Zu Beginn sind die Straßenzüge von knapp 20 Städten zu sehen; dazu gehören zum Beispiel Berlin, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart. Auf Grund der zeitlichen Verzögerung, mit der Google Street View gestartet ist, sind die Bilder deutlich älter als von Google ursprünglich geplant. Stichproben des Onlinemagazins www.teltarif.de in Berlin ergaben, dass die Aufnahmen scheinbar vom Sommer 2008 oder 2009 stammen müssen. Wer nicht möchte, dass sein Haus für jedermann im Internet sichtbar ist, hat die Möglichkeit, der Veröffentlichung zu widersprechen. Das jeweilige Haus wird dann von Google verpixelt dargestellt. "Wurde ein bestimmtes Haus erst einmal verpixelt, kann das hinterher nicht mehr rückgängig gemacht werden. Verbraucher sollten sich daher von den öffentlichen Diskussionen nicht in Panik versetzen lassen und nicht vorschnell Widerspruch gegen Google Street View einlegen", sagt Rafaela Möhl vom Onlinemagazin www.teltarif.de. Jeder sollte sich zunächst selbst einen Eindruck von dem Dienst verschaffen, indem er sich eine der verfügbaren deutschen Städte online einfach mal anschaut. Wer dann mit der Darstellung seines Hauses nicht einverstanden ist, kann immer noch widersprechen. Details dazu gibt es unter: http://www.teltarif.de/google-street-view-deutschland-internet-technik/news/40717.html teltarif.de Onlineverlag GmbH Rafaela Möhl Brauweg 40 37073 Göttingen presse@teltarif.de 05515175723 http://www.teltarif.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Rafaela Möhl, verantwortlich.

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