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VATM stellt Verfahren zur Abrechnung von Telefonleistungen vor - Regelung für netzübergreifende Dienste


Von Medienbüro Sohn

Köln – Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) http://www.vatm.de stellte heute bei einem Pressegespräch in Köln die neuen Grundlagen vor, die die Abrechnung zwischen der Deutschen Telekom und den Wertbewerbern bei Mehrwertdiensten regeln. Praktisch zeitgleich mit dem geplanten Inkrafttreten des novellierten Telekommunikationsgesetzes zum 1. Juli 2004 tauschen die Telekom und Wettbewerber ihre Verträge auf Basis einer gemeinsam entwickelten Rahmenvereinbarung aus.
Thumb Sie wird nach Einschätzung des Geschäftsführers des VATM, Jürgen Grützner, dazu beitragen, den Markt der Mehrwertdienste weiterhin wettbewerbsfähig zu entwickeln. "Die neue Regelung zwischen der Telekom und den Wettbewerbern greift etwaigen Vorgaben der Regulierungsbehörde vor. Auch die Telekom, die sonst eher solche netzübergreifenden Dienste blockiert, stand vor der Notwendigkeit, eine praxisorientierte Vorgehensweise zu finden", sagte Grützner. Die bisherigen Regelungen und auch technischen Voraussetzungen können nicht sicherstellen, dass jeder Mehrwertdienst von jedem Telefonteilnehmer genutzt werden kann und eine Abrechnung möglich ist. Mit der wachsenden Bedeutung von sogenannten "offline" abgerechneten Mehrwertdiensten, etwa Internet-by-Call Diensten oder Leistungen, die nicht aus der Telekommunikation resultieren, z.B. beim Verkauf von Theaterkarten, wurde für alle Marktteilnehmer der Bedarf an einer generellen Lösung drängender. Unter Führung des VATM kamen nun die entsprechenden Rahmenvereinbarungen zustande, die sich technisch auf Portierungsdatenbanken stützen. Diese Datenbanken ermöglichen es, zum Aufbau einer Verbindung festzustellen, bei welchem Teilnehmernetzbetreiber der Teilnehmer angeschaltet ist. Mit den Rahmenvereinbarungen werden auch Rechnungsstellung und Mahnwesen zwischen der Deutschen Telekom und den Wettbewerbern präzisiert. Schon bisher stellte die Telekom zwar auch die online abgerechneten Mehrwertdienste anderer Anbieter in Rechnung, führte diese aber seit zwei Jahren in ihrer Mahnung nicht mehr auf, ohne auf diesen Sachverhalt hinzuweisen. Da aber nach Einschätzung von Grützner rund 90 Prozent der Zahlungsverzögerungen nicht aus Vorbehalten gegen diese Rechnungsbestandteile resultieren, sondern aus allgemeinen Gründen, führt die um die Fremdleistungen reduzierte Mahnung der Deutschen Telekom immer wieder zu Missverständnissen. In Zukunft wird die Deutsche Telekom auch im Interesse der Kunden ausdrücklich in Ihren Mahnschreiben darauf hinweisen. Eine der beiden vom VATM empfohlenen Lösungen zur Portierungsdatenbank und damit die Grundlage für die Offline-Abrechnung wurde von Omar Khorshed vorgestellt, dem Vorstandsvorsitzenden des Düsseldorfer Abrechnungsspezialisten acoreus AG http://www.acoreus.de. Er hob hervor, dass die Lösung seines Unternehmens bereits im Einsatz ist und somit von jedem Teilnehmer- und Verbindungsnetzbetreiber sofort genutzt werden könne. Khorshed schätzt, dass rund 150 TK-Anbieter in Deutschland sich an dem neuen Austauschverfahren der Portierungsdaten für Rufnummern beteiligen müssen, wovon etwa 30 Prozent eher dazu neigen, eigene Lösungen aufzubauen. "Auf der Grundlage der Portierungsdatenbank und der Möglichkeit zum Offline-Billing können zukünftig auch neue Dienste und Dienstemerkmale realisiert werden. Häufig werden die Möglichkeiten unterschätzt, die sich aus den Fähigkeiten der Abrechnungsplattform für die Entwicklung neuer Dienste ergeben", so Khorshed. Er erwartet in den nächsten Jahren ein konstantes Wachstum beim Umsatz mit Mehrwertdiensten im deutschen Markt. Das noch vorherrschende Online-Billing würde durch das leistungsfähigere Offline-Billing ersetzt werden. Auch im Hinblick auf das Zukunftsthema IP-Telefonie sei die neue Abrechnungstechnik kompatibel.


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