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Altanschließer-Regelung belastet Unternehmen


Von Handwerkskammer Cottbus

Handwerkskammer befürchtet weniger Aufträge für Betriebe

Die Handwerkskammer Cottbus (HWK) ist besorgt über das Vorgehen der Stadtverwaltung Cottbus, Altanschließer nachträglich zur Kasse zu bitten. „Damit wird dem Wirtschaftskreislauf Geld für dringend notwendige Zukunftsinvestitionen entzogen“, sagt Knut Deutscher, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Cottbus. Am Mittwoch hatte die Cottbuser Verwaltung in der Stadtverordnetenversammlung bekanntgegeben, dass bis zum Jahresende alle Grundstückseigentümer, die noch nicht für den Anschluss an das Abwasserkanalnetz bezahlt haben, einen Beitragsbescheid bekommen sollen. Insgesamt sollen noch rund 9.100 Grundstückseigentümer bezahlen.
Thumb „Die Folgen werden auch Handwerksunternehmen spüren“, so Knut Deutscher. Auf der einen Seite werden Unternehmer als Grundstückseigentümer – sofern es sie betrifft – durch die einmalige Abgabe zusätzlich belastet. Auf der anderen Seite laufen Betriebe Gefahr, künftig weniger Aufträge zu bekommen. So müssen zum Beispiel die beiden Cottbuser Großvermieter GWC und GWG eigenen Angaben zufolge mehrere Millionen Euro an Altanschließerbeiträgen bezahlen. Geld, das künftig bei Instandhaltungen und Modernisierungen eingespart werden muss. Betroffen ist davon insbesondere das Bau- und Ausbaugewerbe. Dabei werde schon jetzt der wirtschaftliche Aufschwung durch höhere Sozialabgaben und durch steigende Energie- und Spritkosten belastet, sagt Knut Deutscher. Die Handwerkskammer Cottbus appelliert daher an die Stadtverwaltung Cottbus, ihr Vorgehen noch einmal zu überdenken. Möglicherweise können doch noch andere Lösungen gefunden werden, die die Betroffenen und damit letztlich auch das Handwerk weniger stark belasten. Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Jahr 2007 entschieden, dass für alle Grundstücke, die an die zentrale Abwasseranlage angeschlossen sind oder angeschlossen werden können, die gleichen Beiträge zu erheben sind. Demnach können betroffene Eigentümer jetzt noch zu einem Anschlussbeitrag herangezogen werden, obwohl ihr Grundstück bereits seit Jahrzehnten an einer öffentlichen Anlage angeschlossen ist. Dies geschieht auf einer Grundlage, die nach heutigen Maßstäben bemessen und berechnet wurde. Nicht berücksichtigt werden dabei die Eigenleistungen, die die Eigentümer bereits damals erbracht haben. Handwerkskammer Cottbus Altmarkt 17 03046 Cottbus Ansprechpartner: Michel Havasi Büro für Öffentlichkeitsarbeit Telefon 0355 7835-200 Telefax 0355 7835-281 havasi@hwk-cottbus.de www.hwk-cottbus.de

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