Altanschließer-Regelung belastet Unternehmen
Von Handwerkskammer Cottbus
Handwerkskammer befürchtet weniger Aufträge für Betriebe
Die Handwerkskammer Cottbus (HWK) ist besorgt über das
Vorgehen der Stadtverwaltung Cottbus, Altanschließer
nachträglich zur Kasse zu bitten. Damit wird dem
Wirtschaftskreislauf Geld für dringend notwendige
Zukunftsinvestitionen entzogen, sagt Knut Deutscher,
Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Cottbus. Am
Mittwoch hatte die Cottbuser Verwaltung in der Stadtverordnetenversammlung bekanntgegeben, dass bis
zum Jahresende alle Grundstückseigentümer, die noch
nicht für den Anschluss an das Abwasserkanalnetz
bezahlt haben, einen Beitragsbescheid bekommen sollen.
Insgesamt sollen noch rund 9.100 Grundstückseigentümer bezahlen.
Die Folgen werden auch Handwerksunternehmen spüren,
so Knut Deutscher. Auf der einen Seite werden Unternehmer als Grundstückseigentümer sofern es sie betrifft durch die einmalige Abgabe zusätzlich belastet. Auf der anderen Seite laufen Betriebe Gefahr, künftig weniger Aufträge zu bekommen. So müssen zum Beispiel die beiden Cottbuser Großvermieter GWC und GWG eigenen Angaben zufolge mehrere Millionen Euro an Altanschließerbeiträgen bezahlen. Geld, das künftig bei Instandhaltungen und Modernisierungen eingespart werden muss. Betroffen ist davon insbesondere das Bau- und Ausbaugewerbe. Dabei werde schon jetzt der wirtschaftliche Aufschwung durch höhere Sozialabgaben und durch steigende Energie- und Spritkosten belastet, sagt Knut Deutscher.
Die Handwerkskammer Cottbus appelliert daher an die
Stadtverwaltung Cottbus, ihr Vorgehen noch einmal zu
überdenken. Möglicherweise können doch noch andere Lösungen gefunden werden, die die Betroffenen und damit letztlich auch das Handwerk weniger stark belasten.
Hintergrund:
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Jahr 2007 entschieden, dass für alle Grundstücke, die an die
zentrale Abwasseranlage angeschlossen sind oder angeschlossen werden können, die gleichen Beiträge zu erheben sind. Demnach können betroffene Eigentümer jetzt noch zu einem Anschlussbeitrag herangezogen werden, obwohl ihr Grundstück bereits seit Jahrzehnten
an einer öffentlichen Anlage angeschlossen ist. Dies geschieht auf einer Grundlage, die nach heutigen Maßstäben bemessen und berechnet wurde. Nicht berücksichtigt werden dabei die Eigenleistungen, die die Eigentümer bereits damals erbracht haben.
Handwerkskammer Cottbus
Altmarkt 17
03046 Cottbus
Ansprechpartner:
Michel Havasi
Büro für Öffentlichkeitsarbeit
Telefon 0355 7835-200
Telefax 0355 7835-281
havasi@hwk-cottbus.de
www.hwk-cottbus.de
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05.04.11
05. Apr 11
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