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Unabhängiges Rechtsgutachten bescheinigt dem ECM-System windream die optimale Erfüllung rechtlicher Anforderungen auf höchstem Niveau


Von windream GmbH

Bochum, 20. Juni 2011. Die Bochumer windream GmbH hat ihr ECM-System windream erneut von einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei, die auf die Prüfung und rechtsrelevante Bewertung von IT-Systemen spezialisiert ist, im Hinblick auf Revisionssicherheit und Rechtskonformität überprüfen lassen. Die Überprüfung und das in diesem Kontext von der Kanzlei erstellte Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass windream die rechtlichen Anforderungen sowohl für Deutschland als auch für Österreich und für die Schweiz optimal und auf höchstem Niveau erfüllt.
Thumb Bereits 2006 hatte die windream GmbH ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Rechtskonformität der damaligen windream-Version 4 von anerkannter Stelle bestätigen zu lassen. Schon damals kam das Gutachten zu dem Ergebnis, dass windream die rechtlichen Anforderungen an ein ECM-System "in vollem Umfang" erfüllt. Die Aussagen des neuen Rechtsgutachtens beziehen nun nicht nur die rechtlich relevanten Archivierungsfunktionen der aktuellen windream-Version 5.0 mit ein, sondern haben weiterhin auch Geltung für Österreich und für die Schweiz. Ergebnisse der rechtlichen Bewertung In der Zusammenfassung der Prüfresultate kommt das aktuelle Rechtsgutachten unter anderem zu dem Ergebnis, dass sich mit windream "rechtswirksame elektronische Erklärungen und Dokumente nach den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Grundsätzen" ordnungsmäßig archivieren lassen. Dadurch sei auch die Beweisqualität der archivierten Dokumente gesichert. Das Gutachten stellt ferner fest, dass durch die kryptografischen Sicherheitsmaßnahmen des windream Archivs eine ordnungsmäßige Archivierung sogar auf änderbaren Medien - zum Beispiel auf normalen Festplatten, RAID, NAS und SAN - durchgeführt werden kann. Explizit verweist das Rechtsgutachten auf die Tatsache, dass die neuen Funktionen der aktuellen windream-Version 5.0 unter Beibehaltung der Rechtssicherheit in das ECM-Gesamtsystem integriert worden seien. Damit erfülle windream "die rechtlichen Anforderungen der deutschen, der österreichischen und der schweizerischen Gesetzgebung optimal und auf höchstem Niveau." Strenge Prüfkriterien Das Gutachten basiert auf einem detaillierten Test der aktuellen windream-Version 5.0 und dem integrierten windream Hochleistungsarchiv, Version 6.0. Die Prüfung erfolgte im Mai 2011 nach einem vom Gutachter detailliert festgelegten Kriterienkatalog. Diese Kriterien legten unter anderem eine exakte Einhaltung derjenigen Anforderungen fest, die im HGB, im BGB, in der Abgabenordnung sowie in den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung (GoB) und den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) dokumentiert sind. Darüber hinaus wurden dem Verfahren auch die Richtlinien des Sarbanes Oxley Acts (SOX) und die Basel II-Anforderungen als internationale Prüfkriterien zugrunde gelegt. Das Gutachten bezieht insbesondere auch die Rechtslage in Österreich und in der Schweiz mit in die Bewertung ein. Investitionssicherheit für Unternehmen Durch das unabhängige Gutachten erhalten sowohl anwendende Unternehmen, die bereits mit windream arbeiten, als auch Interessenten, die die Investition in ein elektronisches ECM-System erwägen, eine langfristige Planungs- und Investitionssicherheit, da windream die rechtlichen Anforderungen vollständig erfüllt. Das Rechtsgutachten wird Kunden und Interessenten durch die windream GmbH auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Über die windream GmbH: Die windream GmbH entwickelt und vertreibt das ECM-System windream. Das Unternehmen beschäftigt zurzeit rund 60 Mitarbeiter und verfügt über ein weltweites Partnernetz von rund 250 Vertriebs-, Integrations- und Kooperationspartnern in Europa, den USA, Südamerika sowie in Australien und Neuseeland. Zum Kundenkreis zählen renommierte und auch internatio¬nal operierende Unternehmen wie zum Beispiel die John-Deere-Werke, die Deutz AG, die Dürr AG, die Bayer AG, die Koenig & Bauer AG sowie die Deutsche Bundesbank. Über das Enterprise-Content-Management-System windream: windream, seit 2003 auch weltweit patentgeschützt, gilt als technologisch führende Lösung für die Erfassung, Verwaltung und Archivierung elektronischer Dokumente sowohl im Office-Bereich als auch im SAP-Umfeld. Mit windream wurde weltweit zum ersten Mal ein Dokumenten-Management-System in ein Betriebssystem integriert. windream wird in der Standard Edition von kleineren und mittelständischen Unternehmen und in der Business Edition von Großunternehmen eingesetzt. Zahlreiche Integrationen in Produkte von Drittanbietern runden das Portfolio ab. Zu den verfügbaren Produkten zählen Anbindungen an ERP-, Warenwirtschafts- und Finanzbuchhaltungssysteme ebenso wie Integrationen in Knowledge-Management-, Groupware- und Imaging/ Data-Capturing-Lösungen sowie in verschiedenste branchenspezifische Anwendungen. windream hat als Teilnehmer an der BARC-Studie „Enterprise Content Management“ ein überragendes Ergebnis in allen Testdisziplinen erzielt. Ihre Redaktionskontakte: windream GmbH Dr. Michael Duhme Pressesprecher Wasserstraße 219 D-44799 Bochum Telefon: +49 234 9734-568 Telefax: +49 234 9734-520 m.duhme@windream.com http://www.windream.com PR-Agentur good news! GmbH Nicole Körber Kolberger Str. 36 D-23617 Stockelsdorf Telefon: +49 451 88199-12 Telefax: +49 451 88199-29 nicole@goodnews.de http://www.goodnews.de


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