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Öffentliche Hand in der Zwickmühle: Vergaberecht behindert nachhaltigen Einkauf des Staates - Herstellungsbedingungen häufig ein Schwarzes Loch


Von NeueNachricht

Thumb Düsseldorf/Bonn/Berlin - Öffentliche Auftraggeber gehören traditionellzu den größten Nachfragern in Europa. Ihre Investitionen belaufen sich auf rund 17 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union. Durch einen strategischen Einkauf können sie Einfluss auf den Markt nehmen. Sie können Anreize dafür schaffen, dass Unternehmen ihr Management umstellen. Wie weit dieser Gedanke reicht, hat die Europäische Kommission in ihrem neuen Leitfaden „Social Buying" beschrieben: „Öffentliche Auftraggeber können mittels kluger Beschaffungsstrategien Beschäftigungschancen, menschenwürdige Arbeit, soziale Eingliederung, Barrierefreiheit, fairen Handel und die umfassendere Einhaltung von Sozialstandards fördern." Der Leitfaden wurde Anfang des Jahres veröffentlicht. „Ein funktionierender Einkauf, der auch immun gegen Korruption sein muss, braucht klare Kriterien, nach denen er Aufträge vergibt. Niemand darf unter der Hand einen Vorteil erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Also ist eine feste Verankerung im Gesetz nötig; bloße Leitfäden reichen nicht aus. Und genau bei diesem Punkt offenbart sich die Zwickmühle, in der die öffentliche Beschaffung aktuell steckt: Denn die Vergabekammern des Bundeskartellamtes und die höchstrichterliche Rechtsprechung in den letzten Jahren propagieren immer wieder, dass das Vergaberecht eben gerade nicht politischen Zwecken zu dienen hat, sondern der Wirtschaftlichkeit und dem Wettbewerb im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auch das BMWi sperrt sich, die Realisierung des politischen Willens im Vergaberecht möglich zu machen. Der Wettbewerb im Sinne eines Vergleichs der Qualität und des Preises stehen im Vordergrund, und weniger die Art, wie die Leistung zustande kommt", so Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes in Bonn http://www.bescha.bund.de/, gegenüber Service Insiders. Überprüfung der Lieferkette auf Nachhaltigkeit Das zentrale Mittel für Nachhaltigkeitskriterien sei eine Vervollständigung des GWB, genauer des Paragrafen 97. Es wäre nicht die erste Ergänzung, um soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. „Bereits seit der Gesetzesnovelle von 2009 können solche Anforderungen in Ausschreibungen angewandt werden. Allerdings muss jedes Kriterium sachlich durch die Besonderheiten des Ausschreibungsgegenstandes gerechtfertigt sein. Für ökologische Kriterien ist dies durchaus machbar. Sie können in die Leistungsbeschreibungen aufgenommen werden - zum Beispiel, wenn energieeffiziente Computer bestellt werden. Anders sieht es bei sozialen Anforderungen aus. Produkte sind oft das Ergebnis eines langen Produktionsprozesses mit einer unübersichtlichen Lieferkette. Die Herstellungsphase ist für die Beschaffer oft ein schwarzes Loch: Wie soll man herausfinden, wie und von wem der Stoff für die Uniformen der Bundespolizei gewebt wurde, ob nicht doch Kinderarbeit im Spiel war", fragt sich Tiedtke. Tepco geeignet zur Bewältigung von ökologischen und sozialen Risiken? Eine Lösung sei, die sozialen Anforderungen in die Eignungskriterien zu verlagern - dem zweiten Vergabe-Aspekt neben den Leistungskriterien. Unter den Eignungskriterien fallen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit - und damit auch Gesetzestreue. „Genau diese Kriterien können jedoch nur starr angewendet werden im Sinne einer Ja-Nein-Entscheidung. Eine wertende Entscheidung, welcher Anbieter geeigneter ist, ist vergaberechtlich verboten", weiß Tiedtke. Hier sei nun der Gesetzgeber gefragt: „In den Eignungskriterien braucht es mehr Flexibilität und Skalierbarkeit. Es muss ein Wettbewerb in Gang gesetzt werden, in dem Unternehmen nicht nur in der Leistung konkurrieren, sondern auch in der Art, wie die Leistung zustande kommt. Ein Wettbewerb, bei dem neben ‚best practice‘ auch ‚best skills‘ betrachtet werden. Um es an einem Beispiel konkret zu erläutern: Auf die japanische Nuklear-Katastrophe bezogen, stellt sich die Frage: In wie weit hat die japanische Firma Tepco neben ihrer Leistungsfähigkeit, Atomstrom zu produzieren, auch die Eignung, die damit verbundenen ökologischen und sozialen Risiken zu bewältigen? Es reicht nicht mehr aus, nur auf produktbezogene Leistungskriterien zu achten. Wenn Nachhaltigkeitskriterien wirksam erfüllt werden sollen, braucht es mehr. Verantwortlich ist hierfür das Wirtschaftsministerium. Die Frage ist nur, ob sich dort jemand der Sache annimmt", fordert der Chef des Beschaffungsamtes. Komplette Story, Kommentare, Retweets, Liken unter: http://service-insiders.de/news-maschinen-und-anlagenbau/show/677/Oeffentliche-Hand-in-der-Zwickmuehle-Vergaberecht-behindert-nachhaltigen-Einkauf-des-Staate 


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