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Eltern dürfen nicht durch Enterben bestrafen


Von Medienbüro Sohn

Bundesverfassungsgericht: Nur bei gravierendem Fehlverhalten gehen Kinder leer aus

Bonn/Karlsruhe – Kinder gehen im Erbfall grundsätzlich nicht leer aus. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Nach einem Bericht der Tageszeitung Die Welt http://www.welt.de hat der Nachwuchs grundsätzlich Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil entspreche der Hälfte des gesetzlichen Erbes. Stirbt in einer vierköpfigen Familie – ohne das ein Testament hinterlassen wurde – zum Beispiel der Familienvater, beträgt das gesetzliche Erbe für seine Ehefrau die Hälfte des Vermögens und für die beiden Kinder je ein Viertel. Enterbt ein Familienvater ein Kind, so die Zeitung, hat dieses weiterhin Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe eines Achtels.
Thumb Selbst bei einer Entfremdung dürfen Eltern den Nachwuchs nicht per Enterbung quasi "bestrafen", entschied das Bundesverfassungsgericht. Allerdings gibt es enge Grenzen: Wenn ein Kind nach dem Leben der Mutter oder des Vaters trachtet oder diesen Gewalt antut, kann der Pflichtteil entzogen werden. Hierbei handelt es sich aber wohl eher um die Ausnahme, nicht um die Regel. Experten weisen darauf hin, dass eine frühzeitige testamentarische Regelung spätere Komplikationen und Erbstreitigkeiten begrenzen kann. In den nächsten Jahren erben immerhin 15,1 Millionen Haushalte rund zwei Billionen Euro. Nach einer Emnid-Umfrage http://www.tns-emnid.com möchten 76,5 Prozent der Befragten für die Erbfolge juristisch und wirtschaftlich klar geregelte Verhältnisse hinterlassen. Nach Experteneinschätzungen haben nur rund vier Prozent der Deutschen Testamente und Erbverträge abgefasst, wobei selbst diese Schriftstücke erheblich formale und inhaltliche Mängel aufweisen dürften. "Der Kampf ums Erbe lässt sich oft vermeiden, wenn der Erblasser rechtzeitig darüber nachdenkt, seine Erben bereits zu Lebzeiten zu bedenken. Hier bewahrheitet sich das Sprichwort, dass man besser mit warmer als mit kalter Hand geben solle. Das gilt auch für größere Privatvermögen. Schließlich ist es sinnvoll, seine Nachkommen zu einem Zeitpunkt zu unterstützen, zu dem sie das Geld tatsächlich brauchen. Auch steuerlich ist es sinnvoller, wenn ein 30-jähriger einen 60-jährigen beerbt, als wenn ein 60-jähriger das Erbe einer 90-jährigen antritt", sagt Markus Mingers von der Bonner Rechtsanwaltskanzlei Mingers & Land http://www.justus-online.de.

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