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Detektei Lentz® ermittelt: Arbeitsunfähigkeit oder Lohnfortzahlungsbetrug?


Von Lentz GmbH & Co. Detektive KG

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine der häufigsten Betrugsversuche.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine der häufigsten Betrugsversuche. Diese Straftat kann strafrechtlich verfolgt werden, sofern der Arbeitgeber als Geschädigter Strafanzeige erstattet und den Lohnfortzahlungsbetrug zweifelsfrei, z.B. durch einen Detektiv-Tätigkeitsbericht, beweisen kann.
Thumb Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine der häufigsten Betrugsversuche. Den wenigsten ist dabei bewusst, dass Krankfeiern, blau machen, schwänzen kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, nämlich Lohnfortzahlungsbetrug (http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/) , ist, die das betroffene Unternehmen schädigt. Diese Straftat kann strafrechtlich verfolgt werden, sofern der Arbeitgeber als Geschädigter Strafanzeige erstattet und den Lohnfortzahlungsbetrug zweifelsfrei, z.B. durch einen Detektiv-Tätigkeitsbericht, beweisen kann. Trotz sinkender Krankenstände ist kein Rückgang der "Blaumacher" zu erkennen. Allein die Detektei Lentz® bearbeitet deutschlandweit jährlich rund 400-500 derartige Aufträge. In 89% der Fälle konnte durch die Detektei Lentz® ein Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall zweifelsfrei und gerichtsverwertbar bewiesen werden. Zahlreiche dieser Fälle sind - natürlich anonymisiert, aber völlig real, auf http://www.detektei-lentz-im-einsatz.de/ veröffentlicht. In den meisten Fällen folgte eine fristlose Kündigung für den durch die Detektei Lentz® überführten Mitarbeiter. Den Auftraggebern der Detektei Lentz® bleiben so langwierige und kostspielige Arbeitsgerichtsprozesse und damit unter Umständen auch Imageschäden erspart wie auch im folgenden Fall: Die Detektei Lentz® erhielt den Auftrag den arbeitsunfähig krankgeschriebenen Mitarbeiter eines Baustofflieferanten zu beobachten. Der Mann hatte Urlaub beantragt, den ihm sein Chef arbeitsbedingt jedoch nicht genehmigte. Daraufhin hatte der Arbeitnehmer sich krank gemeldet. Seine beiden Chefs schenkten der Arbeitsunfähigkeit ihres Außendienstlers jedoch keinen großen Glauben und beauftragten deshalb die Detektei Lentz® dieses diskret zu überprüfen. Eine mobile Observationsgruppe der Detektei Lentz® begann direkt am nächsten Tag mit der Observation (Beobachtung) des vermeintlich kranken Mannes. Im Verlauf der Observation stellte sich schnell heraus, dass der Mann keinerlei Anzeichen einer Krankheit zeigte. Auch der Grund des Urlaubswunsches stellte sich heraus. Die 20jährige Tochter des Mannes zog nämlich aus dem elterlichen Wohnhaus aus, um in einer 30 Kilometer entfernt liegenden Kleinstadt eine gemeinsame Wohnung mit ihrem Freund zu beziehen. Bei diesem Umzug und den Wohnungsrenovierungen half die angeblich kranke Zielperson nämlich an allen drei Observationstagen in Vollzeit mit. Der Mann schleppte Umzugskartons, Möbelkartons, half beim Aufbau der Möbel und dem Be- und Entladen des eigens für den Umzug angemieteten Kleintransporters eifrig mit. Auch nach stundenlanger körperlich anstrengender Arbeit, zeigte der Mann keinerlei Anzeichen eines "eingeklemmten Nervs im Rücken, der ein schmerzfreies Bewegen kaum möglich macht", so zumindest der O-Ton des Mannes bei der telefonischen Krankmeldung. Auch konnten die Einsatzkräfte der Detektei Lentz® nachweisen, dass der der zu beobachtenden Person überlassene Firmenwagen - entgegen der schriftlichen Überlassungsvereinbarung mit seinem Arbeitgeber - auch von dem Freund der Tochter mehrfach gefahren wurde. Betriebsfremde durften das Firmenfahrzeug jedoch aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht fahren. Auch über diese Vereinbarung setzte sich die Zielperson ignorant hinweg. Nun wird die observierte Person für ihre Tätigkeit als ehrenamtlicher Umzugshelfer viel mehr Zeit haben als ihr lieb ist. Was nach der Berichtsübermittlung über den SSL geschützten Lentz Membersclub® der Detektei Lentz® online folgte war absehbar: Die fristlose Kündigung des Mannes wegen erwiesenem Lohnfortzahlungsbetrug und die Aufforderung den Firmenwagen, Laptop und Handy sofort herauszugeben. Weitere Informationen zu dem Thema Lohnfortzahlungsbetrug, wie z.B.: Was sind die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bei Lohnfortzahlung und was ist im Zweifelsfalle aus Sicht des Arbeitgebers zu tun finden Sie unter http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/lohnfortzahlungsbetrug.html. Weitere Fallbeispiele der Detektei Lentz finden Sie unter http://www.detektei-lentz-im-einsatz.de/ Allgemeine Infos über die Detektei gibt"s unter http://www.lentz.de Lentz GmbH & Co. Detektive KG Christina Egerer Nürnberger Straße 4 63450 Hanau christina.egerer@lentz.de (0800) 88 333 11 (gebührenfrei) http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Christina Egerer, verantwortlich.

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