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Kassenprüfung durch das Finanzamt


Von Hampel + Marka Steuerberatungsgesellschaft mbh & Co. KG

Neue Methoden der Finanzverwaltung Im Rahmen einer Betriebsprüfung

Mit den neuen Prüfungstechniken nehmen die Verprobungsmöglichkeiten des Finanzamts weiter zu. Für den Unternehmer bedeutet dies eine umfangreiche Beweisvorsorge um evtl. Prüfungsfeststellungen wirksam entgegentreten zu können.
Thumb Die digitale Prüfung der Finanzbuchhaltung durch das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung mit der Prüfsoftware IDEA ist heutzutage nahezu in allen Finanzämtern Standard. Mit dieser Software ist das Finanzamt in der Lage sich in kürzester Zeit einen Überblick über das Unternehmen zu verschaffen und eventuelle Ungereimtheiten festzustellen. Hierfür stehen dem Prüfer unzählige Abfrage- und Verprobungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Da verkürzte Werte aus der Buchhaltung nicht unbedingt in Erscheinung treten, greift das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung verstärkt auf die Daten der so genannten Primärebene zurück.
"Hierunter versteht man neben der Inventur z. B. auch Lieferscheine, Warenein- und -ausgänge, Lohnstundenaufzeichungen und Kassenaufzeichnungen. Aus der Primärebene kann der Prüfer eine ungeheure Menge an Zusatzinformtionen über Anzahl der verkauften Artikel, Verkaufsbeginn und -ende, Anzahl der Kassenöffnungen, etc.." so Steuerberater Armin Hampel der hampel + marka Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG aus Schongau.

Die Anzahl der Fälle, in welchem das Finanzamt die Daten aus einer Registrierkasse oder aus einem Warenwirtschaftssystem ausliest und auswertet nimmt zu. "Für das Finanzamt sind hier die Daten aus dem Speicher oder auch die eingestellten Berichte in der Kasse interessant!" so sein Kollege, Steuerberater Andreas Marka aus Schongau.
Hieraus kann der Prüfer erkennen, wie die einzelnen Warengruppen in der Kasse angelegt sind oder ob zum Beispiel ein Trainingsmodus angelegt ist.
Mit Schreiben vom 26.11.2010 hat die Finanzverwaltung erweiterte Anforderungen für Kassensysteme aufgestellt. So ist eine komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten - bei der Registrierkasse insbesondere Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten - gefordert. Diese Daten müssen unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem internen oder externen Datenträger gespeichert werden können.

Mit den neuen Prüfungstechniken nehmen die Verprobungsmöglichkeiten des Finanzamts weiter zu. Für den Unternehmer bedeutet dies eine umfangreiche Beweisvorsorge um evtl. Prüfungsfeststellungen wirksam entgegentreten zu können.
Kontakt:
Hampel + Marka Steuerberatungsgesellschaft mbh & Co. KG
Armin Hampel
Adalbert-Keis-Str.7
86956 Schongau
hm-steuer@web.de
08861/2307-0
http://www.hm-steuer.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Armin Hampel, verantwortlich.

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