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Handlungsunfähigkeit Angehöriger in persönlichen Krisenfällen


Von A/VENTUM family office

A/VENTUM family office hilft bei zivilrechtlicher Vorsorge

Thumb Stuttgart, 18. November. Deutsche treffen zivilrechtlich noch immer zu wenig Vorsorge. Im Krankheits-, Pflege- oder auch im Todesfall z.B. des Familienversorgers stehen Angehörige häufig vor der Herausforderung, die versäumte zivilrechtliche und juristische Vorsorge auszugleichen. Diese ist jedoch geradezu zwingend notwendig. „Wichtig ist, diese Dinge nicht einfach laufen zu lassen. Bereits eine schnelle handschriftliche Vollmacht ist besser, als überhaupt nichts zu regeln“, erklärt Oliver Heller, Vorstand und Partner der A/VENTUM family office AG und gleichzeitig registrierter und zertifizierter Testamentsvollstrecker. Eine klare Regelung bereits zu Lebzeiten minimiert die möglichen Risiken für Angehörige deutlich. Die Stuttgarter A/VENTUM family office AG hilft beim Aufsetzen entsprechender Vorsorge- und Betreuungsvollmachten, Patientenverfügungen und Testamente bzw. Erbverträge in Zusammenarbeit mit spezialisierten Juristen. Ein beispielhaftes Szenario für die Notwendigkeit der Vorsorge ist der Tod des Hauptversorgers der Familie, der für die Hinterbliebenen, abgesehen vom tiefen persönlichen Schmerz, zu weitreichenden Konsequenzen führen kann. Dazu zählt bspw. kein Zugriff auf vormals gemeinsame Konten oder Versicherungspolicen. „Um sicher zu gehen, dass ein verfügter letzter Wille später auch so vollzogen wird, wie es gedacht war, bietet sich für den Erblasser die Anordnung einer Testamentsvollstreckung an“, erklärt Oliver Heller. „Der Testamentsvollstrecker agiert jeweils solange, bis die individuelle Situation des Erben geklärt bzw. gesichert ist. Bei Minderjährigen bspw. bis die Volljährigkeit erreicht ist“, führt Heller aus. Neben dem Aspekt Sicherheit steht auch der Schutz der Erben im Mittelpunkt der Arbeit. „Wenn diese geschäftlich unerfahren oder überfordert sind, besteht eine der wesentlichen Aufgaben darin, diese Personen zu schützen bzw. ihre Interessen im Sinne des Erblassers zu wahren“, so Heller. Gegenüber den Erben hat der Testamentsvollstrecker Auskunfts-, Benachrichtigungs-, Anhörungs- und Rechnungslegungspflichten. Einzelnen Weisungen von ihnen muss er jedoch nicht Folge leisten. „Verpflichtet ist er einzig und allein dem Willen des Erblassers“, erläutert Heller. Ab Übernahme seines Amtes haftet der Testamentsvollstrecker für neue Nachlassverbindlichkeiten. Er ist darüber hinaus verantwortlich, dass weiterhin ordnungsgemäße steuerliche Veranlagungen durchgeführt werden. „Hierzu zählt beispielsweise die Bezahlung einer eventuell anfallenden Erbschaftssteuer“, so Heller. Die Vollstreckung des Testaments kann sowohl über den gesamten Nachlass oder auch nur einzelne Nachlassbestandteile des Erblassers angeordnet werden. „Um unsere Kunden optimal bei der Beratung und dem Abschluss verschiedener Vorsorgemöglichkeiten zu beraten, verfolgen wir ein ganzheitliches Management. Dies beinhaltet ein großes externes Netzwerk, bestehend aus unabhängigen Experten, wie bspw. Rechtsanwälten und Steuerberatern. Dies ermöglicht es, die Wünsche unserer Kunden optimal umzusetzen – stets unter Wahrung strengster Diskretion. Denn nur auf der Grundlage von Vertrauen ist eine zufriedenstellende Zusammenarbeit möglich“, schließt Heller ab. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.a-ventum.de und www.faktwert.de Über das A/VENTUM family office A/VENTUM bietet als klassisches Multi Family Office Wohlhabenden, Gutverdienern und Unternehmern eine ganzheitliche und professionelle zertifizierte Finanzplanung nach DIN. Bei Bedarf liefert A/VENTUM ein darauf aufbauendes praktisches Finanzmanagement. Dabei deckt das Stuttgarter Unternehmen auch alle für Vermögenssicherung und -vermehrung erforderlichen Möglichkeiten ab – aus einer Hand und in einem Guss. Ein hauseigener Dachfonds gehört ebenfalls zum umfangreichen Repertoire der schwäbischen Family Officer. Vertrauen, Diskretion, ein umfassendes Expertennetzwerk und die langjährige Erfahrung sind dabei die wichtigsten Erfolgsfaktoren für eine ganzheitliche und professionelle Beratung. Für weitere Informationen, Bildmaterial und Interviewtermine wenden Sie sich bitte an: Verantwortlicher Herausgeber: A/VENTUM family office AG Oliver Heller T. 0711. 72 20 90 -10 F. 0711. 72 20 90 -20 E. oliver.heller@a-ventum.de PR-Agentur: gemeinsam werben Thomas Galla T. 040. 769 96 97-17 F. 040. 769 96 97-66 E. th.galla@gemeinsam-werben.de

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