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Arbeitslose können sich mit Unterstützung der Agenturen für Arbeit selbstständig machen


Von start!up consulting GmbH

Qualität des Businessplans entscheidend

start!up consulting, Bad Kreuznach, Januar 2012: Beim Gründerzuschuss gibt es Änderungen – Kein Rechtsanspruch mehr – Agenturen prüfen noch strenger – Qualität des Businessplans entscheidend für den Gründungszuschuss Arbeitslose können sich mit Unterstützung der Agenturen für Arbeit selbstständig machen. Beim Gründerzuschuss gibt es nun aber einige Änderungen. Es besteht kein Rechtsanspruch mehr. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit hin. Hintergrund: Der Gründungszuschuss wird aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung finanziert.
Thumb In Zeiten eines schlechten Arbeitsmarktes war dies ein geeignetes Mittel, um Arbeitslosigkeit zu beenden, erläutert die Agentur. Doch nun würden mehr denn je Fachkräfte gesucht, so dass sich die Bundesagentur auf ihre vordringlichste Aufgabe besinne. Das sei, Arbeitsuchende in Betriebe zu vermitteln. Die Bundesregierung habe ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, mit dem die Arbeitsmarktinstrumente der Bundesagentur neu geregelt werden. Im Zuge dessen werde aus dem Gründungszuschuss eine „Kann-Leistung“ (Ermessensleistung), auf die kein Rechtsanspruch mehr bestehe. Dazu schreibt die Agentur: „Konkret bedeutet dies, dass in Zukunft noch genauer hingesehen wird – die Geschäftsidee sowie die Eignung des Antragstellers zum Unternehmer werden noch intensiver geprüft. Ein positiv bewerteter Businessplan allein reicht nicht mehr aus. Vielmehr müssen bereits im Vorfeld Fragen zur Gründung, zum Geschäftskonzept und zum Gründer schon im Detail geklärt werden. Zum Beispiel, ob es eine ausreichende Nachfrage für das Unternehmen vor Ort gibt, der Gründer das nötige Know-how mitbringt, sich professioneller Unterstützung bedient und ob er kaufmännischen Anforderungen gewachsen ist.“Mit diesen Maßnahmen sollen „Mitnahmeeffekte“ gemindert und eine dauerhafte Perspektive für bisher Arbeitslose gesichert werden. Es habe sich gezeigt, dass nicht jedes Gründungskonzept und jeder Gründer in der Praxis Bestand habe. „Klar wird, dass damit die Qualität des Geschäftskonzeptes und die professionelle Vorbereitung des Gründers eine noch größere Rolle spielt“, sagt Andreas Herzog, Inhaber einer spezialisierten Unternehmensberatung für Existenzgründung und Existenzsicherung von klein- und mittelständischen Unternehmen. „Hier stehen wir mit Seminaren und Workshops, als auch professioneller Gründungsberatung zur Seite“, so Herzog. Nach wie vor gelte, dass vielversprechende Gründungskonzepte gefördert werden können.

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Andreas Herzog (Tel.: 0671-97050840), verantwortlich.

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