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Alterssicherung: Selbstständige müssen Form der Altersvorsorge selbst bestimmen können


Von Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie e.V.

Thumb Die Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie e. V. (AGEV) begrüßt das Vorhaben der Regierung, zur Vermeidung von Altersarmut auch die Selbstständigen in die Pflicht zu nehmen. Nur darf es laut AGEV keinen Zwangsmechanismus geben, der insbesondere Existenzgründer und Solo-Selbstständige mit geringen Einkünften überfordert. Die rund 4,5 Millionen Selbstständigen in Deutschland sollen mehr für das Alter vorsorgen – das fordern Politiker aller Fraktionen. Grund ist die Sorge, dass insbesondere Solo-Selbstständige, die oft keine ausreichende Altersvorsorge betreiben, im Rentenalter auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Zurzeit ist das Thema Altersarmut statistisch gesehen in Deutschland noch kein großes Problem. Allerdings waren Selbstständige laut der avid-Studie der Deutschen Rentenversicherung schon im Jahr 2005 die mit am stärksten vom Risiko der Altersarmut betroffene Gruppe. Deshalb hat die Koalition sich zum Ziel gesetzt, bis zum Sommer eine entsprechende Regelung einzuführen. Wie die Vorsorgeverpflichtung aussehen soll, wird derzeit kontrovers diskutiert. „Aus unserer Sicht wäre eine Verpflichtung zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung die schlechteste aller Möglichkeiten“, meint Leonhard Müller, Vorsitzender des Vorstands der AGEV. „Der Kerngedanke aus Sicht der AGEV ist: Versicherungspflicht ja, soweit notwendig - Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung nein. Denn dann würde der Schwerpunkt der Vorsorge nicht in einem kapitalgedeckten, sondern im Umlagemodell zementiert werden. Viele Selbstständige zahlen schon heute aus ureigenem Interesse in großem Umfang in Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen und Aktienfonds ein oder haben mit Immobilien vorgesorgt. Außerdem darf man nicht vergessen, dass neue Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung auch mehr Ansprüche auf Auszahlung von Renten bedeuten.“ Freiberufler sind zudem in ihren berufsständischen Versorgungswerken, Handwerker in ihrer Pflichtversicherung und weitere Berufsgruppen in anderen verpflichtenden Vorsorgesystemen eingebunden. „Zielführender ist es deshalb, die Wahlfreiheit bei der Form der Altersvorsorge zu erhalten. Die Betroffenen können selbst am besten entscheiden, welche Form der Altersvorsorge für sie geeignet ist“, fordert Müller. Wichtig sei es, dass bestehende Verträge, in die seit Jahren eingezahlt werde, auch anerkannt werden, um eine ungerechte Doppelbelastung von Selbstständigen zu vermeiden. Außerdem muss es laut Müller für Existenzgründer eine angemessene Karenzzeit geben, da bei diesen zu Beginn oft kein Geld für Altersvorsorge da sei. Der Weg in die Selbstständigkeit würde ohne eine solche Schonfrist erheblich erschwert, meint die AGEV. Grundsätzlich müsse die Zielsetzung sein, dass ein Selbstständiger mindestens über die Ansprüche eines langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten verfügen muss. Zudem sollten Selbstständige nicht vor dem üblichen Zeitpunkt der Zahlung von Altersrenten über ihr angespartes Kapital verfügen dürfen, um nicht bei einem kurzfristigen finanziellen Engpass ihrer Vorsorge den Garaus zu machen. Statt die ungeliebte Rürup-Rente auszubauen, wie manche Politiker fordern, wäre die Öffnung der Riester-Rente für Selbstständige sicher das interessantere Modell. Generell sei es sinnvoll, die Altersvorsorge wieder stärker steuerlich zu fördern. Die sinkende Bereitschaft, fürs Alter vorzusorgen, läge auch an dem Widerspruch, dass die Politik die Menschen zwar zu mehr Vorsorge aufriefe, aber gleichzeitig steuerliche Vorteile immer weiter abbaue. „Wer mehr Vorsorge möchte, muss entsprechende Anreize und Handlungsspielräume schaffen und die Bürger nicht immer weiter belasten“, so Müller. Kontakt: Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie e.V. (AGEV) Geschäftsführung: Franz J. Grömping Bonner Talweg 55 53113 Bonn Telefon: 0228 98375-9 E-Mail: info@agev.de Web: www.agev.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Roman Wimmers, verantwortlich.

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