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mayato: Basel III zwischen Anspruch und Wirklichkeit


Von mayato GmbH

Whitepaper über den Ursprung der Bankenregulierung, ihre Intention und das tatsächliche Leistungspotenzial

Thumb Berlin, 08. Februar 2012 — Der Bereich der Bankenregulierung hat sich in den letzten Jahren durch einschneidende Ereignisse wie die Finanz- und Wirtschaftskrise ab Ende 2008 sowie die dadurch beschleunigte, bis heute andauernde, weltweite Schuldenkrise dynamisch entwickelt. Bei Kreditinstituten wuchs die Erkenntnis, dass bankenaufsichtsrechtliche Anforderungen ein wertvolles Investment für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg darstellen. Das BI-Analysten- und Beratungshaus mayato durchleuchtet in einem Whitepaper die Grundprobleme aufsichtsrechtlicher Regulierung. Neben einem historischen Rückblick auf die bisherigen Regelwerke Basel I und Basel II erfolgt eine ausführliche Betrachtung der Neuerungen in der Bankenaufsicht – besser bekannt als Basel III. Das komplette Werk ist unter www.mayato.com kostenlos erhältlich. Der Begriff Basel III bezeichnet ein Paket des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS = Basel Committee of Banking Supervision) zur Reform der bereits bestehenden aufsichtsrechtlichen Regelungen zur Wiederherstellung der Stabilität im Bankensektor (Basel I und Basel II). Alt und neu Schwächen - wie nicht angemessenes und qualitativ minderwertiges Eigenkapital, unvollständige Risikoerfassung, übermäßige Fremdfinanzierung sowie unzureichende liquide Mittel - sollen durch diesen Maßnahmenkatalog zukünftig vermieden werden. Demzufolge zählen zu den wichtigsten Neuerungen des Basel III Regelwerkes strengere Eigenkapitals- und Liquiditätsvorschriften. Ebenso wurden der aufsichtliche Überprüfungsprozess und das Risikomanagement (Säule II) überarbeitet, um die Lücken zu schließen, die sich während der Krise in diesen Bereichen ergeben haben. Zu den zentralen Maßnahmen gehören insbesondere die Einrichtung von Strukturen zur gruppenweiten Steuerung der Risiken und der Berücksichtigung der Führungsverantwortung durch die Einbindung des Vorstands, spezielle Verfahren für die Risikoerfassung von außerbilanziellen Positionen und Verbriefungsgeschäften, geeignete Modelle zur Begrenzung von Risikokonzentrationen, Reputations- und Liquiditätsrisiken. Des Weiteren umfasst dies die Entwicklung von Anreizmodellen für die Banken, Risiken und Erträge langfristig besser zu steuern sowie die Einführung von nachhaltigen Bonus- und Vergütungsmodellen. Regulierungslücken Laut Andreas Leiter, IT-Berater Financial Services bei mayato, ist es dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mit dem Basel III Reformpaket gelungen, einige der bisher existierenden Schwächen zu identifizieren und geeignete Lösungsmaßnahmen zu entwickeln. Allerdings reichen auch die mit Basel III vorgeschlagenen Lösungen aufgrund diverser Regulierungslücken noch nicht aus, um das Finanzsystem nachhaltig zu stabilisieren. Schutz und Stabilität Ohne Zweifel wird die Erhöhung der Kernkapitalquote, bei gleichzeitiger Verbesserung der Risikodeckungsqualität des Eigenkapitals dazu beitragen, die Banken in der nächsten Krise besser zu schützen. Auch die Einführung einer Verschuldungsgrenze und die zusätzliche Erfassung weiterer elementarer Risikoarten bedeutet für die Institute ebenfalls mehr Stabilität. Dagegen werden bestimmte Risikoarten, wie z. B. Staatsanleihen, noch immer nicht ihrem tatsächlichen Risiko entsprechend abgebildet. Liquidität und Risikobegrenzung Ein wichtiger Schritt ist jedoch die Einführung der neuen Liquiditätsstandards, da über sie sowohl das reine Zahlungsstromrisiko, als auch das erfolgswirksame Liquiditätsrisiko begrenzt werden kann. Des Weiteren werden auch die Verbesserungen zur Säule II (erhöhte Standards für den bankenaufsichtlichen Überprüfungsprozess) und III (erhöhte Standards für die Offenlegung), sowie die Berücksichtigung systemweiter Regelungen einen positiven Effekt auf die zukünftige Effektivität der Bankenaufsicht haben. Weitere Informationen liefert das Whitepaper unter http://www.mayato.com/images/stories/downloads/mayato_WhitePaper_Bankenaufsichtsrecht_2012.pdf


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