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„Big brother is watching you“ oder notwendige Sicherheitsmaßnahme


Von Medienbüro Sohn

Unternehmen überwachen die Internet-Aktivitäten ihrer Mitarbeiter

Bonn/Düsseldorf – „Big brother is watching you“ – so lautete die Parole aus George Orwells Zukunftsroman „1984“, der den totalitären Überwachungsstaat so eindringlich beschreibt wie kein anderes Buch. Insbesondere in Deutschland ist die Angst vor Datenmissbrauch und Überwachung sehr groß, was unter anderem die Diskussion über die Installation von Videokameras an Orten belegt, an denen ein erhöhtes Kriminalitätsaufkommen festgestellt wird. Auch in Unternehmen zieht die Überwachung der Mitarbeiter immer größere Kreise, weil man sie als Bedrohung für die eigene Firmensicherheit einschätzt.
Thumb Eine aktuelle Internet-Trendumfrage der Unternehmensberatung Mummert Consulting http://www.mummert-consulting.de in Hamburg belegt, dass die Unternehmensleitungen gegenüber ihren Mitarbeitern misstrauischer werden. Heute werden fast zwei von fünf Arbeitnehmern an ihrem PC-Arbeitsplatz überwacht, 2003 war es erst jeder dritte, schreibt das Handelsblatt http://www.handelsblatt.de. Ein überraschendes Ergebnis: 56 Prozent der „Bespitzelten“ haben sogar Verständnis dafür, dass ihr Unternehmen mit Überwachungsprogrammen arbeitet. Mit einer Software wie Surf Control kann der Arbeitgeber zum Beispiel kontrollieren, ob sein Angestellter mit der Wertschöpfung oder dem Begucken von Pornoseiten beschäftigt ist. Mit Key Ghost kann jeder Tastaturanschlag nachvollzogen werden. Und PC Spion schneidet wie ein Film mit und belegt, was man den ganzen lieben Tag am Computer treibt. Datenschützer äußern Kritik an solchen Maßnahmen. „Diese Art Programme haben das Potenzial, das Betriebsklima in der Arbeitswelt zum Negativen umzuwälzen“, zitiert das Handelsblatt Helmut Bäumler, den Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein. Und der Wirtschaftsprofessor Armin Falk vom Institut zur Zukunft der Arbeit http://iza.org in Bonn bestätigt: „Wer der Leistung seiner Mitarbeiter misstraut, den bestrafen sie tatsächlich mit schlechten Leistungen.“ Doch die Unternehmen argumentieren, dass der Einsatz von Überwachungs-Software eine notwendige Sicherheitsmaßnahme darstellt. „Es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Mitarbeiter selbst oft das größte Sicherheitsrisiko sind. Oft gefährden sie die Systeme aus Unwissenheit, etwa indem sie E-Mail-Anhänge anklicken, die Viren enthalten“, so Mummert-Vorstandschef Jürgen Sponnagel laut Handelsblatt. Bei der Online-Nutzung am Arbeitsplatz ist Missbrauch oft Tür und Tor geöffnet, warnen auch andere Experten. Doch Überlegungen der EU-Kommission könnten alle Überwachungs-Pläne der Unternehmen sowieso vom Tisch wischen. Nach den Vorstellungen der EU soll in Zukunft eine "Routineüberwachung" individueller E-Mails oder der Internetnutzung von Arbeitnehmern verboten werden, ebenso die Kontrolle ausdrücklich als privat gekennzeichneter Inhalte, gleichgültig ob die private E-Mail-Nutzung erlaubt oder untersagt ist. "Die Pläne der Europäischen Union sind eine Zeitbombe sowohl für mittelständische als auch für größere Unternehmen. Sie sollte schnellstens entschärft werden. Es träte eine existenzbedrohende Situation ein, wenn beispielsweise Betriebsgeheimnisse wie Konstruktionspläne, Kostenkalkulationen oder sogar Informationen über neue Produkte versehentlich oder gar bewusst ins Netz gelangen und dem Arbeitgeber dann die Hände gebunden sind bei der Gefahrenabwehr. So kann er seinen Pflichten aus dem KonTraG nicht nachkommen", sagt der Bonner Rechtsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Mingers & Land http://justus-online.de. Nach dem so genannten KonTraG, dem "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich", muss der Vorstand geeignete Maßnahmen treffen, um frühzeitig Entwicklungen zu erkennen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. "Zu dem geforderten Risiko-Management zählen zweifellos auch präventive Maßnahmen gegen eine rechtsmissbräuchliche Online-Nutzung durch Mitarbeiter", so Mingers.

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