Im Vergleich: Ausgezeichnete Pflegezusatzversicherung
Empfehlungen von Verbraucherzentralen und Bund der Versicherten dienen auf www.beste-pflegezusatzversicherung.com als Richtwert für den Vergleich für private Pflegeversicherung. Mit der Verbraucher-Schutz-Plakette® wird nur ausgezeichnet, wer die strengen Anforderungen erfüllt.
Auf www.beste-pflegezusatzversicherung.com dienen die Empfehlungen der Verbraucherzentralen Niedersachen und Hessen sowie vom Bund der Versicherten als Grundlage zur Vergabe der Verbraucher-Schutz-Plakette®. Anhand der vorgegebenen Leitlinien der Institutionen wird jede Pflegeversicherung einem detaillierten Vergleich unterzogen. Nur dann, wenn eine Pflegezusatzversicherung die Anforderungen beider Kompetenzstellen komplett erfüllt, wird er dafür mit der Verbraucher-Schutz-Plakette® ausgezeichnet.
Anspruchsvoller Vergleich
Der Bewertungskatalog ist anspruchsvoll und setzt sich aus 13 Kriterien zusammen, die eine Pflegeversicherung erfüllen muss, um mit der Verbraucher-Schutz Plakette®
ausgezeichnet zu werden. Aber selbst wenn ein Angebot im Vergleich zu den anderen nicht das Prüfsiegel trägt, werden mindestens zehn Punkte der Qualitäts-Anforderungen erfüllt. Sonst wäre die Pflegezusatzversicherung nicht in die Auswahl aufgenommen worden.
Kriterien für Verbraucher-Schutz-Plakette®
Eine Pflegeversicherung, die mit dem Prüfsiegel ausgezeichnet wird, erfüllt folgende Kriterien:
Leistung in allen 3 Pflegestufen
Leistung für häusliche und stationäre Pflege
Volle Leistung gemäß Pflegestufe bei Pflege durch Angehörige/Laien,
Zahlung des Pflegetageldes ab Anerkennung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegeversicherung
Übernahme der Einstufung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegepflichtversicherung
100% Leistung bei stationärer Pflege
Nachweise über die Fortdauer der Pflegebedürftigkeit müssen nur bei einer Änderung (insbesondere Wegfall oder Minderung der Pflegebedürftigkeit) erbracht werden
Leistungen können ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Begrenzung auf ein Höchstalter in gewissen Abständen nachträglich erhöht werden
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren
Keine Wartezeit, volle Leistung ab Versicherungsbeginn
Beitragsfreiheit im Leistungsfall (mindestens in Pflegestufe III)
Mindestvertragslaufzeit beträgt maximal zwei Jahre
Über beste-pflegezusatzversicherung.com
www.beste-pflegezusatzversicherung.com listet nur Tarife, die mehrheitlich in Finanztests ausgezeichnet wurden. Das von Pflege-Profis und Versicherungsexperten entwickelte Verbraucher-Portal bietet einen unverbindlichen, unabhängigen Online-Vergleich sowie den kostenlosen Direkt-Abschluss der maßgeschneiderten privaten Pflegeversicherung.
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12.03.12
12. Mrz 12
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Hinweis
Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Helge Fétz (Tel.: +49. 821-25.27.878), verantwortlich.
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