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Pflegezusatzversicherung mit ausgezeichnetem Verbraucher-Schutz


Von continoa GmbH

Im Vergleich: Ausgezeichnete Pflegezusatzversicherung

Empfehlungen von Verbraucherzentralen und Bund der Versicherten dienen auf www.beste-pflegezusatzversicherung.com als Richtwert für den Vergleich für private Pflegeversicherung. Mit der Verbraucher-Schutz-Plakette® wird nur ausgezeichnet, wer die strengen Anforderungen erfüllt.
Thumb Auf www.beste-pflegezusatzversicherung.com dienen die Empfehlungen der Verbraucherzentralen Niedersachen und Hessen sowie vom Bund der Versicherten als Grundlage zur Vergabe der Verbraucher-Schutz-Plakette®. Anhand der vorgegebenen Leitlinien der Institutionen wird jede Pflegeversicherung einem detaillierten Vergleich unterzogen. Nur dann, wenn eine Pflegezusatzversicherung die Anforderungen beider Kompetenzstellen komplett erfüllt, wird er dafür mit der Verbraucher-Schutz-Plakette® ausgezeichnet. Anspruchsvoller Vergleich Der Bewertungskatalog ist anspruchsvoll und setzt sich aus 13 Kriterien zusammen, die eine Pflegeversicherung erfüllen muss, um mit der Verbraucher-Schutz Plakette® ausgezeichnet zu werden. Aber selbst wenn ein Angebot im Vergleich zu den anderen nicht das Prüfsiegel trägt, werden mindestens zehn Punkte der Qualitäts-Anforderungen erfüllt. Sonst wäre die Pflegezusatzversicherung nicht in die Auswahl aufgenommen worden. Kriterien für Verbraucher-Schutz-Plakette® Eine Pflegeversicherung, die mit dem Prüfsiegel ausgezeichnet wird, erfüllt folgende Kriterien: • Leistung in allen 3 Pflegestufen • Leistung für häusliche und stationäre Pflege • Volle Leistung gemäß Pflegestufe bei Pflege durch Angehörige/Laien, • Zahlung des Pflegetageldes ab Anerkennung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegeversicherung • Übernahme der Einstufung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegepflichtversicherung • 100% Leistung bei stationärer Pflege • Nachweise über die Fortdauer der Pflegebedürftigkeit müssen nur bei einer Änderung (insbesondere Wegfall oder Minderung der Pflegebedürftigkeit) erbracht werden • Leistungen können ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Begrenzung auf ein Höchstalter in gewissen Abständen nachträglich erhöht werden • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren • Keine Wartezeit, volle Leistung ab Versicherungsbeginn • Beitragsfreiheit im Leistungsfall (mindestens in Pflegestufe III) • Mindestvertragslaufzeit beträgt maximal zwei Jahre Über beste-pflegezusatzversicherung.com www.beste-pflegezusatzversicherung.com listet nur Tarife, die mehrheitlich in Finanztests ausgezeichnet wurden. Das von Pflege-Profis und Versicherungsexperten entwickelte Verbraucher-Portal bietet einen unverbindlichen, unabhängigen Online-Vergleich sowie den kostenlosen Direkt-Abschluss der maßgeschneiderten privaten Pflegeversicherung.


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