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Energetische Sanierung mit Geld vom Staat


Von Fröhlich PR GmbH

Thumb Je wärmer es wird, desto weniger denken die meisten Menschen an ihre Heizung. Dabei ist jetzt genau die richtige Zeit, die Anschaffung einer neuen Anlage zu planen. Dasselbe gilt für eine verbesserte Dämmung der eigenen vier Wände und einen Austausch der Fenster. All das kostet eine Menge Geld, hilft aber im nächsten Winter beim Sparen von Energie. Insbesondere der Umstieg auf eine hocheffiziente moderne Heizung amortisiert sich laut Initiativkreis Stadtwerke Nordbayern in der Regel schnell. Und: Die Investitionskosten lassen sich verringern, wenn die staatlichen Förderungen konsequent genutzt werden. „Energieeffizient sanieren“ heißt ein Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dahinter stecken zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für Einzelmaßnahmen oder umfassende Sanierungen. Bei einem Maßnahmenpaket entscheidet der erreichte Energieeffizienz-Standard über die Höhe der Förderung. Unterschieden werden die Förderstufen KfW-Effizienzhaus 115, 100, 85, 70 und 55, wobei die Zahl jeweils für den Jahresbedarf an Primärenergie in Prozent des Wertes steht, der für einen Neubau vorgeschrieben ist. 55 heißt also: Hier werden nur 55 Prozent der Energie gebraucht, die ein Standard-Neubau benötigt. Je weiter der Energiebedarf gedrückt werden kann, desto höher ist die Förderung. Der Investitionszuschuss beträgt maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit und kann sowohl für den Ersterwerb eines sanierten Gebäudes oder einer sanierten Eigentumswohnung als auch für die Sanierung beantragt werden. Dasselbe gilt für die Kreditvariante, bei der bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit zu Zinssätzen ab 1 Prozent effektiv pro Jahr vergeben werden. Förderfähig sind nur Gebäude, für die der Bauantrag vor dem 1. Januar1995 gestellt beziehungsweise die Bauanzeige vor diesem Datum erstattet wurde. Gefördert werden zudem bestimmte Einzelmaßnahmen, nämlich Dämmung, Erneuerung der Heizung, Einbau neuer Fenster und Einbau einer Lüftung. Hier beträgt der Zuschuss 7,5 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 3.750 Euro pro Wohneinheit. In der Kreditvariante finanziert die KfW bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten, maximal aber 50.000 Euro pro Wohneinheit. Insbesondere die Modernisierung der Heizung sei in der Regel lohnend, so der Initiativkreis Stadtwerke. Der Einspareffekt gegenüber einem alten Modell ohne Niedertemperaturtechnik wird auf bis zu 30 Prozent beziffert. Zuschuss für Solarkollektoren Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fördert den Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung. Einen Zuschuss zahlt das Bafa zum Beispiel für Solarkollektoren. Pro angefangenem Quadratmeter Kollektorfläche und bis zu einer Gesamtfläche von 40 Quadratmetern können sich Hausbesitzer 90 Euro holen, für jeden weiteren Quadratmeter immerhin noch 45 Euro. Bei Vakuumröhren-Kollektoren müssen für diesen Zuschuss mindestens 7 Quadratmeter installiert und 50 Liter Wasserspeicher pro Quadratmeter vorhanden sein. Bei Flachkollektoren liegen die Untergrenzen bei 9 Quadratmetern und 40 Litern. Wer bereits über eine Solarkollektoranlage verfügt und diese erweitern möchte, wird ebenfalls vom Bafa unterstützt – mit 45 Euro je zusätzlich installiertem Quadratmeter. Die Förderung gilt jedoch nur bis zu einer Erweiterungsfläche von maximal 40 Quadratmetern. Einzige Bedingung: Die Anlage muss neben der Warmwasserbereitung auch der Heizungsunterstützung dienen. Wieder Zuschuss für BHKWs Ab 1. April hält das Bafa zudem wieder Geld für Mini- und Mikro-Blockheizkraftwerke (BHKWs) bereit. Konkret legt der Staat für Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis zu 20 Kilowatt Geld auf den Tisch. Beispiel: Für ein typisches Mikro-BHKW mit 1 Kilowatt elektrischer Leistung kann man sich auf 1.500 Euro freuen. Voraussetzungen sind unter anderem eine hohe Effizienz der Anlage und eine Einsparung an Primärenergie von mindestens 15 Prozent für Anlagen-Leistungen unter 10 kWel beziehungsweise 20 Prozent bei Modellen mit Leistungen zwischen 10 und 20 kWel. Schließlich sind auch Wärmepumpen unter bestimmten Bedingungen förderfähig. Die Anlagen müssen in Bestandsbauten installiert werden und bestimmte Jahresarbeitszahlen erreichen. Dieser Kennwert beschreibt das Verhältnis zwischen abgegebener Wärmeleistung und aufgenommener Energie im Laufe eines Jahres. Je höher er ist, desto besser. Für einen Zuschuss fordert das Bafa für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,8, in Nichtwohngebäuden eine von mindestens 4,0. Der Grenzwert für Luft/Wasser-Wärmepumpen liegt bei 3,5, der für gasbetriebene Modelle bei 1,3. Individuelle Beratung Wer sich noch genauer informieren möchte, für den sind die rund 20 Mitgliedsstadtwerke des Initiativkreises ein guter Anlaufpunkt. Kunden werden dort individuell und kostenlos beraten, auf Wunsch und nach Terminvereinbarung häufig auch im eigenen Haus. Viele Stadtwerke zahlen Zuschüsse für die Sanierung der Heizungsanlage und einige bieten zudem die Erneuerung der Anlage über das Modell Contracting an. Dabei braucht der Kunde nichts zu investieren und sich weder um Wartung noch Reparaturen zu kümmern. Dafür zahlt er einen Grundpreis sowie einen verbrauchsabhängigen Wärmepreis. Unter www.initiativkreis-stadtwerke.de erfahren Interessierte, welche Unternehmen am Initiativkreis beteiligt sind. Hintergrund: Dem Initiativkreis Stadtwerke Nordbayern gehören rund 20 lokale und regionale Energieversorger an. Der Zusammenschluss dient der Bündelung von Kompetenzen und Erfahrungen sowie der Koordination gemeinsamer Aktivitäten im Interesse der Kunden. Internet: www.initiativkreis-stadtwerke.de. Ansprechpartnerin für die Presse: Siynet Spangenberg, Fröhlich PR GmbH, Tel. +49(09 21) 7 59 35-53, E-Mail s.spangenberg@froehlich-pr.de V.i.S.d.P.: Detlef Fischer, VBEW e. V., Akademiestraße 7, 80799 München

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