Nachehelicher Unterhalt: Beendigung im Rentenalter?
Von von Luxburg & von LuxburgAnlässlich eines aktuellen Urteils des BGH weist die Münchener Familienrechtskanzlei von Luxburg & von Luxburg auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten hin, wenn es um Ehegattenunterhalt im Rentenalter geht.
In vielen Fällen führt das seit 2008 geänderte Unterhaltsrecht dazu, dass der Ehegattenunterhalt im Rentenalter nach Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht mehr zu zahlen ist, es sei denn, dass fortdauernde ehebedingte Nachteile gegeben sind.
Achtung: Unterhaltspflichtige dürfen keine unbefristete Unterhaltsvereinbarung treffen !
06.08.2012
06. Aug 2012
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Harro von Luxburg, verantwortlich.
Pressemitteilungstext: 367 Wörter, 3189 Zeichen. Artikel reklamieren
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