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Gehört Ihnen 'Ihre' Musik? - Bruce Willis erlebte gerade, was Eigentum bedeutet...


Von ZEEZEE GmbH

Entgegen der Annahme vieler User, geht die bezahlte und heruntergeladene Musik nur selten in den Besitz des Käufers über. In den meisten Fällen erhält man lediglich ein vorübergehendes Nutzungsrecht eingeräumt, welches man weder weitergeben noch vererben...
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Bochum, 05.09.2012 - Entgegen der Annahme vieler User, geht die bezahlte und heruntergeladene Musik nur selten in den Besitz des Käufers über. In den meisten Fällen erhält man lediglich ein vorübergehendes Nutzungsrecht eingeräumt, welches man weder weitergeben noch vererben darf. Dies mag sich für den Endverbraucher vielfach anders 'anfühlen', da er oftmals erst nach Beendigung einer Mitgliedschaft erkennt, dass sich keinerlei Musik in seinem Eigentum befindet. Die Musik steht lediglich zur Nutzung in Form einer 'Leihe' zur Verfügung.

Neben dem Erwerb physikalischer Tonträger (z.b. CDs) bleiben dem Kunden somit nur wenige Möglichkeiten, auf legalem Wege tatsächlich Eigentum an seiner Musik zu erlangen.

Dazu Markus Kaufmann von ZEEZEE.de:

"Immer wieder erleben wir, dass User erst viel zu spät erkennen, dass der Musik-Dienst ihrer Wahl, nicht das hält, was man sich als Kunde davon versprochen hatte. Wie jetzt sogar Bruce Willis erfahren musste, gehört ihm seine digitale Musiksammlung garnicht. Bei vielen Abo-Diensten ist es ähnlich, mit Beendigung des jeweiligen Kontos geht die ganze zum Account gehörende Musik verloren. Genau diese Tatsache haben aber bisher die wenigsten Menschen wirklich verstanden.

Dies ist bei unserem innovativen Dienst ZEEZEE anders. Der User zeichnet Musik auf und erhält somit das uneingeschränkte Eigentum an den eigenen Musikstücken als MP3. Somit müssen unsere Kunden sich später auch nicht mit dem abstrakten Gedanken tragen, eine Stiftung zu gründen, nur um ihre Musik zu retten.

Herr Willis kann sich also gerne bei uns melden, wir würden ihm dann einen Account zur Verfügung stellen."



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