(NL/9815685913) Wird ein Au-pair-Aufenthalt im Ausland mit entsprechendem Fremdsprachenunterricht kombiniert, kann dieser als Ausbildung berücksichtigt werden. Diesbezüglich müssen bestimmte Regelungen eingehalten werden.
Au-pair-Aufenthalte im Ausland können als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn gleichzeitig ein ausreichend fundierter theoretisch-systematischer Sprachunterricht stattfindet. Dies ist der Fall, wenn neben der Au-pair-Tätigkeit eine gründliche Sprachausbildung in ...
18.09.2012
18. Sep 2012
Meldung teilen
Bewerten Sie diesen Artikel
Hinweis
Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Christian Schwarz, verantwortlich.
Pressemitteilungstext: 222 Wörter, 2036 Zeichen. Artikel reklamieren
Pressemitteilungstext: 222 Wörter, 2036 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Stellenanzeigen
Wussten Sie schon, dass Sie bei uns kostenlos Stellenanzeigen veröffentlichen können?
Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Stellenanzeige ein!
Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Stellenanzeige ein!