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Der Ausbildungsvertrag muss alles enthalten


Von Employour GmbH

Wer eine Ausbildung macht, der muss auch einen Ausbildungsvertrag abschließen. Die Inhalte von einem solchen Vertrag sind gesetzlich vorgeschrieben.
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Zwischen einem Ausbildungsbetrieb und einem Auszubildenden muss im Rahme der Ausbildung ein sogenannter Ausbildungsvertrag geschlossen werden. Dieser Vertrag hat in vielen Bereichen und vielen Branchen die gleichen Inhalte und auch die Inhalte sind in in vielen Bereichen gleich und zu dem gesetzlich vorgeschrieben. Dieses Ausbildungsvertrag wird zuerst mündlich zwischen den beiden Parteien geschlossen, wenn die Zusage für einen Ausbildungsplatz gegeben wurde. Vor Beginn der Ausbildung muss dieser Vertrag dann noch in schriftlicher Form erfolgen. Das muss so sein und es gibt hier keine Ausnahmen, weil dies in den Paragraphen 10 und 11 des Berufsbildungsgesetzes so geregelt ist.

In der Regel wird dieser Vertrag vom zuständigen Ausbilder des Ausbildungsbetriebes und dem Auszubildenen selbst unterschrieben. Ist dieser allerdings noch unter 18 Jahren und damit noch minderjährig, so bedarf es zur Gültigkeit zusätzlich der Unterschrift des Erziehungsberechtigten.

Der Ausbildungsvertrag muss genau definierte Inhalte haben. Zu diesen gehört unter anderem die sachliche und zeitliche Gliederung der gesamten Ausbildung. Was ein Auszubildender im Rahmen seiner Lehre erlernen muss, ist im sogenannten Ausbildungsrahmenplan festgeschrieben. Außerdem gehören in den Ausbildungsvertrag unbedingt der Beginn und die Dauer der Ausbildung. Ein weiterer wichtiger Punkt im Ausbildungsvertrag ist die Angabe des Ausbildungsortes. Dies ist daher wichtig, da die Fahrten zur Ausbildungsstätte selbst getragen werden müssen, bei Maßnahmen an anderen Orten aber die Fahrtkosten gegebenenfalls ersetzt werden müssen. Auch die Probezeit gehört neben vielen anderen Punkten noch unbedingt als schriftliche Fixierung in einen Ausbildungsvertrag. Noch viele weitere wichtige Informationen rund um das Thema Ausbildung findet man auch im Internet unter dieser Seite. Sich gründlich zu informieren ist auch hier bei diesem Thema sehr wichtig und kann später vor bösen Überraschungen schützen.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Stefan Peukert (Tel.: +49 (0) 234 369 3720), verantwortlich.

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