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AIFM-Reform auf der Zielgeraden – Geschlossene Fonds gewinnen an Attraktivität


Von AAD Fondsdiscount GmbH

Der vom Bundeskabinett beschlossene Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie garantiert die Überlebensfähigkeit und eine zunehmende Attraktivität geschlossener Fonds.
Thumb Der Weg zum neuen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das am 22. Juli 2013 in Kraft treten wird, ist geebnet. Aufatmen dürften insbesondere Initiatoren geschlossener Fonds und interessierte Anleger dieses attraktiven und künftig vollregulierten Segments. Gegenüber dem am 18. Juli 2012 veröffentlichten Diskussionsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie wurden nach Einbezug zahlreicher Experten einige wesentliche inhaltliche Überarbeitungen vorgenommen. Der daraus resultierende Referentenentwurf wurde schließlich am 12. Dezember 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und bietet eine ausgewogene Balance zwischen sinnvollem Anlegerschutz, unternehmerischer Freiheit sowie der Förderung des Wirtschafts- und Kapitalanlagestandorts Deutschland. Entgegen der zunächst vorgesehenen sehr restriktiven Liste zulässiger Assetklassen wird auch in Zukunft die Auflegung geschlossener Beteiligungen in den Bereichen Container, Private Equity, Wald und Eisenbahn-Logistik möglich sein. Aufgrund der weiterhin erlaubten Aufnahme innovativer Investitionsgegenstände können Initiatoren künftig auf die Wandlung des Marktumfelds reagieren und wertvolle Schrittmacherimpulse für die Realwirtschaft leisten. Auch die zunächst sehr starke und unrealistische Beschränkung der Fremdkapitalquote auf maximal 30 Prozent wurde revidiert und durch einen erlaubten Fremdkapitalanteil von nunmehr 60 Prozent ersetzt. Den Markterfordernissen angepasst wurde zudem die Wahlfreiheit der Investoren hinsichtlich der Anzahl der Objekte innerhalb eines geschlossenen Fonds. So sollen Ein-Objekt-Fonds entgegen den Ausführungen des ursprünglichen Diskussionsentwurfs weiterhin möglich bleiben. Abschließend definiert sind risikogemischte Fonds. Eine geschlossene Beteiligung erhält dieses Attribut, wenn sie in mindestens drei Sachwerte investiert oder das Ausfallrisiko in anderer Form hinreichend diversifiziert. Für alle nicht-risikogemischten Fonds gelten künftig Mindestzeichnungssummen in Höhe von 20.000 Euro. Weitere wesentliche Punkte der neuen AIFM-Richtlinien-Umsetzung sind die Einführung einer alternativen Verwahrstelle neben den Depotbanken sowie die inhaltliche Überarbeitung des Übergangsprozesses nach Inkrafttreten des Gesetzes. Letztlich wird die überarbeitete Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie die Fortschreibung der langjährigen Erfolgsgeschichte geschlossener Beteiligungen ermöglichen. Diese ist durchaus bemerkenswert: Eine Studie des Verbandes Geschlossene Fonds e.V., in der rund 800 Fonds aus den Jahren 1972 bis 2010 untersucht wurden, beziffert die Quote derjenigen geschlossenen Beteiligungen, die das eingesetzte Kapital, Agio sowie weitere Erträge an ihre Anleger ausgezahlt haben, auf 82 Prozent. Durchschnittlich konnte bei der Anlage in geschlossene Fonds ein Vermögenszuwachs in Höhe von 48 Prozent der Kapitaleinlage erzielt werden, wobei jede zweite geschlossene Beteiligung sogar einen Vermögenszuwachs von mehr als 50 Prozent erreichte. „Dank der staatlichen Initiative im Rahmen der AIFM-Reform wird der Anlegerschutz bei geschlossenen Fonds künftig deutlich gestärkt. Diese Entwicklung ist mehr als begrüßenswert und wird das Segment regulatorisch künftig auf eine Stufe mit Aktien oder Anleihen stellen. Wie bei allen Investitionsgegenständen hat Sicherheit jedoch ihren Preis. Die zusätzlichen Restriktionen, Auflagen und Vorschriften werden aus heutiger Sicht sehr wahrscheinlich zu durchschnittlich etwas niedrigeren Renditen bei geschlossenen Beteiligungen führen. Der herausragende Diversifizierungsaspekt bleibt davon jedoch unberührt. Als attraktive Beimischung des Anlageportfolios werden geschlossene Fonds auch in Zukunft eine erstklassige Option darstellen. Investoren sollten jedoch auch ein rechtzeitiges Engagement vor Inkrafttreten der Regulierungen im Juli dieses Jahres erwägen, um von den alten und womöglich vorteilhafteren Konditionen zu profitieren“, so der Geschäftsführer der AAD Fondsdiscount, Marco Otterbein.

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Stefan Göbel (Tel.: 06421-979 020), verantwortlich.

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