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Wenn die Ausbildung beginnt


Von Employour GmbH

Mit Beginn einer Ausbildung ändert sich für den Auszubildenden sehr viel und es gibt viele neue Dinge zu berücksichtigen.
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Wenn die Schule beendet ist und eine Ausbildung begonnen wird, dann ändert sich für viele richtig viel und man wird mit vielen neuen Regelungen und Herausforderungen konfrontiert. Im Rahmen einer Ausbildung gibt es für den Auszubildenden einiges zu beachten und man hat hier nicht nur Pflichten, sondern auch viele Rechte. Ein Ausbildungsbetrieb darf mit einem Auszubildenden nicht alles machen und muss sich an festgeschriebene Regeln und Gesetze halten.

Zum einen ist hier mal die Arbeitszeit zu nennen. Wer als Auszubildender noch minderjährig ist, der darf am Tag nur acht Stunden arbeiten und die wöchentliche Arbeitszeit darf die 40 Stunden keinesfalls überschreiten. Es gibt auch einige Betriebe, in denen ein Auszubildender täglich 8,5 Stunden arbeitet, dafür aber am Freitag frühzeitig ins Wochenende starten darf. Ist ein Auszubildender 18 Jahre oder älter, so kann er auch durchaus täglich 10 Stunden beschäftigt werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass dafür ein Freizeitausgleich geschaffen wird und somit der Stundendurchschnitt wieder bei 8 Stunden liegt.

Auch die Art der Tätigkeiten für einen Auszubildenden ist klar geregelt. So dürfen ihm keinesfalls nur minderwertige Arbeiten aufgetragen werden und ein Auszubildender ist auf keinen Fall dazu verpflichtet, immer für den Rest der Belegschaft beispielsweise die Brötchen für die Pause zu kaufen. Es ist auch nicht gestattet, dass einem Auszubildenden beispielsweise nur die ersten drei Monate etwas beigebracht wird und er danach immer wieder die selben Arbeiten verrichten muss. Treten hier Probleme auf, so sollte auf jeden Fall das Gespräch mit dem Ausbilder gesucht werden und dieser Missstand muss umgehend beseitigt werden. Bleibt dieser Versuch erfolglos, so kann sich ein Auszubildender auch an den jeweiligen Betriebsrat des Unternehmens wenden und bei der Jugendvertretung Rat holen. Man muss und darf sich als Auszubildender im Rahmen einer Ausbildung nicht alles gefallen lassen und muss auf seinen Rechten bestehen.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Stefan Peukert (Tel.: +49 (0) 234 369 3720), verantwortlich.

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