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Deutschland braucht ein Bilanzbuchhaltergesetz

Die Nachfrage nach kompetenter steuerlicher Beratung wächst. Mit Bilanzbuchhaltern stehen hochqualifizierte Fachkräfte bereit. Noch erschweren berufsrechtliche Schranken ihre Berufsausübung und gezielte Kooperationen mit Steuerkanzleien.
Thumb In keinem anderen Land ist die Steuerberatung so stark reglementiert wie in Deutschland. Hierzulande ist das Rechnungs- und Steuerwesen allein den Steuerberatern vorbehalten. Bilanzbuchhalter, wenngleich hochqualifiziert, sind in ihrer Berufsausübung stark eingeschränkt. Sie dürfen in steuerlichen Dingen nur weisungsgebunden und unter fachlicher Aufsicht sowie beruflicher Verantwortung des Steuerberaters tätig werden. Dies ist auch Steuerkanzleien vielfach ein Dorn im Auge. Denn eine enge Kooperation von Bilanzbuchhaltern und Steuerberatern stiftet vielfältige Synergien. Gemeinsam können sie der mittelständischen Wirtschaft ein praxisgerechtes und hochwertiges Dienstleistungsspektrum anbieten. „Deutschland braucht ein eigenes Bilanzbuchhaltergesetz, um die Befugnisse von Bilanzbuchhaltern klar zu regeln und zu erweitern“, fordert Bärbel Ettig, Präsidentin des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC), zur Eröffnung der Kongressmesse ReWeCo in Bad Soden am Taunus. „Unter den geltenden berufsrechtlichen Einschränkungen leiden nicht nur 180.000 Bilanzbuchhalter, sondern auch über 3,2 Millionen Kleinunternehmen.“ Angesichts zunehmend komplexer Steuergesetze haben gerade Kleinunternehmen einen wachsenden Beratungsbedarf. Viele Firmenchefs benötigen dringend Hilfestellung, um alle betrieblichen Zusammenhänge zu überblicken, Jahresabschlüsse zeitnah zu erstellen und alle Steueranmeldungen termingerecht einzureichen. „Wir können Personalressourcen mit umfassender betrieblicher und steuerlicher Kompetenz nicht brachliegen lassen.“, betont BVBC-Präsidentin Ettig. Die Teilnehmer der Kongressmesse ReWeCo zeigen dem Gesetzgeber demonstrativ die rote Karte. Sie fordern ein deutsches Bilanzbuchhaltergesetz nach österreichischem Vorbild, das die Befugnisse der Bilanzbuchhalter auf mindestens vier zentrale Bereiche ausweitet: die Bilanzerstellung bis zu einem Jahresumsatz von 360.000 Euro, das Erstellen von Einnahmen-Ausgabenrechnungen nach § 4 (3) EStG, die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und das Einrichten der Buchführung. Ziel des BVBC ist es, dass Steuerberater und Bilanzbuchhalter gemeinsam als Dienstleister für die mittelständische Wirtschaft auftreten. „Konkurrenzdenken ist fehl am Platz“, betont BVBC-Präsidentin Ettig. „Ohne ein korrektes Rechnungswesen ist keine Steuerberatung möglich, ohne gute Steuerberatung ist der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen gefährdet.“ Auf der ReWeCo referieren BVBC-Präsidentin Bärbel Ettig und BVBC-Vizepräsident Prof. Axel Uhrmacher am Samstag, den 25.5., ausführlich über berufsrechtliche Entwicklungen und das deutsche Bilanzbuchhaltergesetz. Begleitet wird der Vortrag von Dr. Friedrich Bock, Vorsitzender der Paritätischen Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe in Österreich. Er ist Wegbereiter des Bilanzbuchhaltergesetzes in Österreich und berichtet über die bisherigen Erfahrungen im Nachbarland. Über den BVBC: Der BVBC ist die zentrale Interessenvertretung der Bilanzbuchhalter und Controller in Deutschland mit derzeit rund 5.500 Mitgliedern (www.bvbc.de). Der Verband diskutiert auf politischer und wirtschaftlicher Ebene neue Perspektiven des Finanz- und Rechnungswesens sowie Controlling und gestaltet diese maßgeblich mit. Der BVBC fordert die Einführung eines Ausbildungsberufs „Kaufmann/Kauffrau für Rechnungswesen, Finanzen und Controlling“ als Unterbau zum Bilanzbuchhalter.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Johanna Füllmann, verantwortlich.

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