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PartnerGate bietet als offizieller TMCH-Agent neuen Service zur Eintragung von Markennamen beim Trademark Clearinghouse


Von PartnerGate GmbH

Einführung der neuen Top-Level-Domains - Schutz von Markenrechten geht vor

Bis zum Start der ersten neuen Top-Level-Domains (TLDs) ab dem Spätsommer 2013 sollten Markeninhaber eine Registrierung ihrer wichtigen Markennamen beim Trademark Clearinghouse (TMCH) durchführen, um diese vor unerwünschten Registrierungen als Domainnamen...
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München, 05.06.2013 - Bis zum Start der ersten neuen Top-Level-Domains (TLDs) ab dem Spätsommer 2013 sollten Markeninhaber eine Registrierung ihrer wichtigen Markennamen beim Trademark Clearinghouse (TMCH) durchführen, um diese vor unerwünschten Registrierungen als Domainnamen zu schützen. Darüber hinaus können damit eigene Registrierungen vereinfacht ausgeführt werden, da dies bei den neuen TLDs innerhalb der Sunrise-Phase ausschließlich nach erfolgter Registrierung von Marken beim TMCH möglich ist.

Als ein über die InterNetWire-Firmengruppe bei der ICANN akkreditierter Registrar bietet die PartnerGate GmbH für Webhoster und ISPs die Registrierung von Domains unter mehr als 300 der bereits bestehenden Domain-Endungen, wie auch für alle neuen TLDs an. Als zusätzlicher Dienst können künftig auch Markeneintragungen beim Trademark Clearinghouse automatisiert über das benutzerfreundliche Webinterface vorgenommen werden. Als offizieller TMCH-Agent tritt PartnerGate als direkter Vertreter des Markeninhabers auf und übernimmt dabei die Prüfung der eingereichten Dokumente vor der Weiterleitung an das Trademark Clearinghouse.

Trademark Clearinghouse - Schutz für Markeninhaber

Im Zuge der Einführung der neuen Top-Level-Domains, wie beispielsweise .WEB, .SHOP oder .BAYERN hat ICANN das Trademark Clearinghouse als zentrales Register für Markennamen eingeführt. Dort eingetragene Markennamen und zugehörige, ähnliche Begriffe werden vor unberechtigten Domain-Registrierungen besser geschützt und der Markeninhaber kann von einem vereinfachten Sunrise-Registrierungsverfahren profitieren.

In der Sunrise-Phase kann der Markeninhaber mit Hilfe eines elektronischen Zertifikats seine Berechtigung nachweisen. Hierzu erhält der beim TMCH eingetragene Markeninhaber eine signierte Datei mit den Markendaten - Signed Mark Data (SMD) - mit der er die Registrierung des Markennamens unter einer neuen TLD über einen beliebigen Registrar ausführen kann. Das Zertifikat ist grundsätzlich für alle neuen TLDs gültig, die aufwendige Validierung je Domain-Registrierung entfällt.

Beim sogenannten "Trademark Claims Service" wird ein Domain-Inhaber automatisch über die bestehenden Markenrechte informiert, sobald er die Registrierung eines beim TMCH eingetragenen Namens versucht. Um die Registrierung auszuführen, muss der beantragende Domain-Inhaber (Registrant) explizit bestätigen, die mitgeteilten Namensrechte nicht zu verletzen. Im Falle der Registrierung wird der Markeninhaber automatisiert über die Domain-Registrierung und den Domain-Inhaber informiert und kann gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

PartnerGate Trademark Clearinghouse-Services

Obwohl der Zeitpunkt der Eintragung beim TMCH offiziell keine Rolle spielt (es gilt kein first-come-first-served), empfiehlt sich eine frühzeitige Eintragung vor dem Beginn der ersten Sunrise-Phasen, da somit die termingerechte Bearbeitung beim Trademark Clearinghouse sichergestellt ist. Der Preis für eine Markeneintragung beim TMCH richtet sich nach der Laufzeit. Bei drei- und fünfjährigen Eintragungen wird ein Rabatt geboten.


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