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Neues Beratungsprogramm: Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen


Von STF E-ENERGY GmbH

Dülmen, 05.09.2013 - STF E-ENERGY GmbH entwickelt Beratungsprogramm für die betriebliche Umsetzung der Nachfolgeregelung zur Gewährung des Spitzenausgleichs.
Thumb Die im August 2013 veröffentlichte Nachfolgeregelung zur Beantragung des Spitzenausgleichs erfordert von den Unternehmen ein Nachweis über die Einführung eines Energiemanagementsystems. Steuerbegünstigungen erhalten künftig nur Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die einen Beitrag zu Energieeinsparung leisten. Die Regelung setzt damit zwar klare Rahmenbedingungen, erhöht jedoch den Handlungsdruck: "Unternehmen,die den Spitzenausgleich für das Jahr 2013 erhalten möchten, müssen den geforderten Nachweis über die erhöhte Energieeffizienz spätestens bis Jahresende erbringen", erklärt Ralf Ramseger, Energieauditor beim Dülmener Ingenierdienstleister STF E-ENERGY GmbH. Für Unternehmen, die den Spitzenausgleich ab 2013 in Anspruch nehmen wollen, entwickelte die STF E-ENERGY ein Beratungsprogramm in Zusammenarbeit mit GL Systems Certification aus Hamburg. Das Programm ermöglicht die kurzfristige Umsetzung aller notwendiger Maßnahmen zur Erlangung des Spitzenausgleichs. Es richtet sich an energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die ein Energiemanagementsystem noch in diesem Jahr verbindlich einführen wollen oder bereits betreiben. "Das jährliche Erstattungspotenzial liegt je nach Energieintensität und Mitarbeiterzahl bei bis zu 120.000 Euro", so Ramseger. Aktiv zu werden lohn sich also.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Andrea Bakonji, verantwortlich.

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