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Ausgebrannt: Psychische Leiden als Karrierebremse


Von Württembergische Versicherung AG

Stress, Überforderung, Frustration: Das Burn-out-Syndrom hat sich in den vergangenen Jahren zur Volkskrankheit entwickelt.
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Seit dem Jahr 2000 nimmt die Zahl der Fehltage am Arbeitsplatz wegen psychischen Erkrankungen stark zu. Doch woran lässt sich das Burn-out-Syndrom überhaupt erkennen und wo liegen die Unterschiede zu einer Depression? Gibt es eine Versicherung, die im Ernstfall einspringt? Die Württembergische Versicherung, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), beleuchtet die Fragen rund um das Thema Burn-out.

Oft sind Menschen vom Burn-out-Syndrom betroffen, die sich bei der Arbeit oder auch in anderen Lebensbereichen sehr stark engagieren. Ehrgeizig versuchen sie, jeden um sich herum zufrieden zu stellen, was auf Dauer jedoch zu innerlichem Frust bis hin zur völligen Desillusionierung führt. Ein typisches Merkmal ist die emotionale Erschöpfung. Die Betroffenen fühlen sich generell kraftlos und müde und sind leicht reizbar, manchmal sogar aggressiv. Doch auch physische Symptome gehen häufig mit der Krankheit einher: Kopfschmerzen, Beklemmungsgefühle in der Brust, Muskel- und Gliederschmerzen sowie Schlaflosigkeit sind nur ein paar Begleiterscheinungen, über die die Patienten klagen.

Die Unterschiede zu einer Depression sind für Laien oft nur schwer zu erkennen. Während die Ursache für das Burn-out-Syndrom häufig berufsbedingt ist, kann der Depression meist kein konkreter Auslöser zugeschrieben werden. Sie ist sozusagen kontextfrei, betrifft aber alle Bereiche des täglichen Lebens. Zudem gilt eine Depression als Dauerzustand, während ein Burn-out-Patient auch zeitweise unbeschwerte Phasen durchlebt. Die Betroffenen stellen hohe Anforderungen an sich selbst und tragen einen innerlichen Kampf aus, der in der frühen Phase des Burn-out aber nicht als solcher wahrgenommen wird. Dies ist auch der Grund, warum sich der Krankheit nur schwer vorbeugen lässt. Experten empfehlen ein bewusstes Stress- und Zeitmanagement, zum Beispiel durch ein "Stresstagebuch".

Im fortschreitenden Verlauf des Burn-out-Syndroms wird es immer schwieriger, es von einer Depression zu unterscheiden, da die Probleme der Patienten sich von vorerst einem Lebensbereich auf andere übertragen. Am Ende sind viele der Betroffenen nicht mehr in der Lage, ins Berufsleben zurückzufinden. Welche Versicherung ist für Arbeitnehmer zur Absicherung des Lebensunterhaltes in einem solchen Fall sinnvoll?

Die Württembergische empfiehlt in diesem Zusammenhang grundsätzlich jedem Arbeitnehmer eine Berufunfähigkeitsversicherung. Das Burn-out-Syndrom ist inzwischen als Krankheit anerkannt und lässt sich dort mitversichern. Ist der Versicherte über mindestens sechs Monate zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig, erhält er von der Versicherung eine vorher vereinbarte Rente. Zu 50 Prozent berufsunfähig ist ein Arbeitnehmer, wenn er aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls zum Beispiel nur noch 20 Stunden pro Woche arbeiten kann, aber vorher 40 Stunden beschäftigt war. Dasselbe gilt, wenn er nicht mehr in der Lage ist, die Schwerpunkttätigkeiten seines Berufes auszuführen: Wenn zum Beispiel ein Handwerker durch plötzlich aufgetretene starke Rückenschmerzen vorwiegend nur noch sitzende Tätigkeiten verrichten kann.

Die Zahl der Fälle von Berufsunfähigkeit aufgrund von psychischen Leiden ist aufgrund des Leistungsdrucks der Gesellschaft in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist schon in jungen Jahren empfehlenswert, denn ist das Krankheitsbild Burn-out-Syndrom beim Versicherungsnehmer akut, ist der Abschluss der Versicherung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Ist die Krankheit beim Versicherten in der Vergangenheit aufgetreten, kann er in der Regel zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, psychische Leiden lassen sich aber aufgrund der Vorgeschichte nicht mitversichern. Wichtig ist also, dass der Versicherungsgesellschaft bei Vertragsabschluss alle Vorerkrankungen des Versicherten bekannt sind, damit im Bedarfsfall alle Leistungen wie vereinbart gewährt werden können.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Dr. Immo Dehnert (Tel.: 0711662-0), verantwortlich.

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