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Ab wann Winterreifen?


Von otpr

Was muss ich wissen?

Winterreifen sind seit 2010 Pflicht. Wer sein Auto nicht den Wetterverhältnissen entsprechend bereift gefährdet sich, andere und die eigene Geldbörse. Laut Straßenverkehrsordnung § 2 Absatz 3a gilt, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Kraftfahrzeuge nur mit bestimmter Bereifung gefahren werden dürfen. Genauer sind nur Reifen mit M+S- oder Schneeflockensymbol als verkehrssicher eingestuft. Die schwammige Bezeichnung „geeignete Bereifung“ wurde 2010 aus dem Gesetzestext entfernt. Die Gesetzeslage ist seitdem klar. Bei Neureifen ist somit lediglich darauf zu achten, ob die entsprechenden Symbole auf den Reifen zu finden sind. Ob sie nun als „Winterreifen“ oder „Allwetterreifen“ angeboten werden, spielt keine Rolle. Beides ist möglich.
Thumb Die erste Frage, die sich stellt ist: Wann soll ich Winterreifen aufziehen? Eine klare Antwort gibt es darauf nicht, da je nach Region andere Verhältnisse vorherrschen und es keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt. Eine sinnvolles Sprichwort besagt von O zu O, also von Oktober bis Ostern. Von der Profiltiefe her, ist die gesetzliche Vorgabe mindestens 1,6 mm. Allerdings sollte man laut ADAC Winterreifen schon ab 4 mm ausrangieren. Doch was macht den Unterschied zwischen Reifen mit M+S- oder Schneeflockensymbol und solchen ohne? Winterreifen sorgen durch ihr feingezacktes Lamellenprofil für eine deutlich bessere Bodenhaftung. Weiter ist die Gummimischung für Winterreifen im Vergleich zu Sommerreifen weicher. Dies führt dazu, dass Winterreifen auch bei niedrigen Temperaturen noch vergleichsweise elastisch bleiben, was ebenfalls die Bodenhaftung erhöht. Eine falsche Bereifung ist somit tatsächlich gefährlich, weshalb auch die Polizei bei Verkehrskontrollen generell auch die Reifen kontrolliert. Wer in einer Verkehrskontrolle bei Schnee oder vereisten Straßen mit Sommerreifen auffällt bezahlt mindestens 40 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt im Flensburger Zentralregister. Wenn er noch dazu andere gefährdet erhöht sich der Bußgeldbetrag auf 80 Euro. Das die Umstellung auf Winterreifen sinnvoll ist, sollte somit klar sein. Eine Frage bleibt jedoch noch: Woher bekomme ich die neuen Winterreifen am günstigsten und welcher Winterreifen hält was sein Name verspricht? Die Zahl an Preisvergleichsportalen im Internet ist groß. Daher sollte das erste Problem mittlerweile leicht zu lösen sein. Was jedoch die Qualität der Reifen betrifft sind verlässliche Quellen rar. Hier sollte der Winterreifeninteressent am besten von unabhängigen Bewertungsinstituten beraten lassen. Allen voran sind hier sicherlich der ADAC und die Stiftung Warentest zu nennen. Sind bereits Winterreifen vorhanden, entfällt die lange Suche und der Preisvergleich. Zumindest solange die alten Reifen noch mindestens 4 Millimeter Profiltiefe aufweisen können. Ist dies nicht der Fall, gelten sie trotz der Bezeichnung „Winterreifen“ oder „Allwetterreifen“, nicht mehr als geeignete Bereifung. Daher sollte die Profiltiefe frühzeitig kontrolliert werden um nicht ad hoc auf Reifensuche gehen zu müssen. Ein weiterer Faktor kommt noch hinzu: Das Alter der Reifen. Hierzu gibt es keine klaren Aussagen. Weder seitens der STVO, noch seitens der Hersteller. Bei einem Unfall spielt dies aus rechtlicher Sicht keine Rolle. Nichts desto trotz rät der ADAC keine Reifen zu kaufen, die älter als drei Jahre sind, da sich mit zunehmendem Alter die Fahreigenschaften deutlich verschlechtern. Das Produktionsdatum der Reifen steht auf der Karkasse in einem eingekreisten Oval, als vierstellige Zahl. Steh dort 0606, so wurde der Reifen in der sechsten Kalenderwoche im Jahr 2006 hergestellt.


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