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Pro & Contra einer NOTAR-, Rechtsanwalts- oder juristischen ESCROW Treuhänder Hinterlegung


Von Software Escrow International GmbH

Die Notar- oder Rechtsanwaltshinterlegung von Software Source Code Programmen und ihrer Dokumentationen war in der Vergangenheit die einzige Hinterlegungsform, wenn überhaupt hinterlegt wurde, obwohl es teilweise vereinbart war. Mit dem Notar / Rechtsanwalt...
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Bonn, 24.10.2013 - Die Notar- oder Rechtsanwaltshinterlegung von Software Source Code Programmen und ihrer Dokumentationen war in der Vergangenheit die einzige Hinterlegungsform, wenn überhaupt hinterlegt wurde, obwohl es teilweise vereinbart war.

Mit dem Notar / Rechtsanwalt ist man oft persönlich bekannt, die äußerst wichtige Neutralität ist dadurch aber nicht immer gewährleistet. Experten sprechen hier deshalb von Scheinsicherheit (DGRI - Deutsche Gesellschaft für Recht & Informatik, Karlsruhe). Die Hinterlegungskosten sind i. d. Regel geringer.

Bei ESCROW Treuhandfirmen, Rechtsanwälten oder Notaren, die keine Source Code Prüfung anbieten, ist nicht gewährleistet, dass der Source Code wiederverwendet werden kann. Damit wird der Anwender alleingelassen, wenn der Softwarehersteller seine Wartungsleistungen nicht mehr erbringen kann, unabhängig aus welchen Gründen. Eine gründliche Prüfung des Source Codes und seiner Dokumentationen durch einen neutralen unabhängigen Software ESCROW Treuhänder ist aber das Kernstück einer qualitativ hochwertigen Softwarehinterlegung.

Ein deutscher oder international tätiger Notar, Rechtanwalt oder juristischer Treuhänder verfügt in der Regel nicht über Ressourcen wie:

1. Computersysteme mit verschiedenen Betriebssystemen

2. IT-Systemtechniker zur gründlichen Prüfung des Quellcodes

3. Bietet selten einen Aktualisierungsservice an, d.h.: die jährliche Anforderung, Prüfung und Hinterlegung von Updates und neuen Entwicklungsstufen (Releases) für die Aktualisierung eines Source Code Depots, das jederzeit wieder einsatzfähig sein muss zur Absicherung von Softwareprozessen im Rahmen eines Qualitäts-, Risikos- und Continuity-Managements nach ISO 9001 und zur Vermeidung der Haftung der Geschäftsführung für die Kontinuität von Softwareprozessen im IT-Bereich.

Aktualisierung und die bereits erwähnte Prüfung des hinterlegten Source Codes und seiner Dokumentationen sind jedoch wichtiger Bestandteil einer professionellen, d.h. qualitativ hochwertigen Source Code Hinterlegung.

Die europäische Notarordnung beschränkt in ihrer Empfehlung an Notare die Hinterlegung ausdrücklich auf Schriftstücke, deren Inhalt für den Notar erkennbar und nachprüfbar ist. Die Notar-, Rechtsanwalts- oder juristische Treuhänder Hinterlegung schützt nicht vor Auslieferung. Der Konkursverwalter fordert den Source Code bei Insolvenz des Herstellers vom Notar / Rechtsanwalt / juristischer Treuhänder zurück; damit ist der Anwender allein gelassen. Aus den o.g. Gründen raten IT-Fachanwälte ihren Kollegen von der Source Code Hinterlegung ab, vor allem aus unübersehbaren Haftungsrisiken und hier im Besonderen die professionelle Aktualisierung des Source Code Depots. Die DGRI (Unabhängige Deutsche Gesellschaft für Recht & Informatik), Karlsruhe, weist in ihrer Bundeskabinettsvorlage für Bund & Länder vom November 2007 daraufhin, dass bei allen auch nur einigermaßen anspruchsvollen Softwareprogrammen der Zugang zum Source nicht nur zwingend erforderlich ist, sondern dass er auch auf seinen Inhalt zu prüfen und zu aktualisieren ist, sonst kann er für den Anwender wertlos werden. Diese Form der Prüfung, Hinterlegung und Aktualisierung bieten unabhängige, neutrale und professionelle Software ESCROW Treuhänderfirmen an.

Hierzu ein Beispiel: Der ESCROW Treuhänder Software ESCROW International GmbH (nachfolgend S.E.I. genannt) in Bonn, Bundeskanzlerplatz 2-10, der seit über 20 Jahren in der ESCROW Beratung tätig ist, regelt die Source Code Hinterlegung wie folgt. Im Rahmen einer im Software ESCROW Vertrag geregelten Sicherungsübereignung (nach dem Pfandrecht) wir S.E.I. als Treuhänder des Speichermaterials (z.Zt. CD / DVD / USB Stick, USB-Disk oder FTP Übertragung) Eigentümer der Speichermedien nach dem Pfandrecht, auf der sich eine Source Code Kopie befindet, dessen Urheberrechte er nicht antasten darf weil sie rechtlich geschützt sind. Eine evtl. Auslieferung an den Endkunden ist damit gewährleistet - was in der Vergangenheit vom S.E.I. Management bereits mehrfach ohne Anfechtung durch den Insolvenzverwalter realisiert wurde.

Software ESCROW International GmbH bietet professionelle Source Code Hinterlegung bietet an als neutraler, unabhängiger, national und international tätiger Software Escrow Treuhänder. Das Management von S.E.I. hat mehr als 20 Jahre Erfahrung in der professionellen Source Code Prüfung, Hinterlegung und Zertifizierung für nationale und internationale Softwarehersteller und IT-Großkunden aus Industrie & Wirtschaft, Wissenschaft & Verwaltung in Bund, Ländern, Kantonen & Kommunen. Hierfür wurde S.E.I. in den letzten Jahren mehrfach ausgezeichnet und wurde u.a. nach ISO 9001 Qualitätsmanagement-System geprüft und zertifiziert.

Das Software Escrow Verfahren hat sich seit über 30 Jahren international bewährt und ist deshalb Weltmarktstandard.

Quelle: DGRI, Karlsruhe, BITKOM, Berlin



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