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Was tun bei Sturmschäden?


Von DEVK

Mit „Christian“ ist im Oktober ein schwerer Herbststurm über Deutschland hinweggezogen. Aktuell hat das Orkantief „Xaver“ die Bundesrepublik fest im Griff. Um ihr Hab und Gut zu schützen, sollten Verbraucher auf ausreichenden Versicherungsschutz achten. Dabei fragen Versicherte immer wieder, was sie bei Sturmschäden am Haus, Auto oder der Einrichtung beachten sollten. Die DEVK Versicherungen geben Tipps.
Thumb In Deutschland gehören Sturmereignisse mittlerweile zu den schadenreichsten Elementargefahren. Allein 2007 verursachte Orkan „Kyrill“ in Europa einen volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe. Besonders heftige Stürme wie aktuell der Orkan „Xaver“ treten immer häufiger in den Wintermonaten auf. „Vor den finanziellen Folgen solcher extremen Wetterereignisse sind vor allem Haus- und Autobesitzer betroffen“, erklärt Rüdiger Burg, Leiter Schaden der DEVK Versicherungen in Köln. Sie können sich mit einer Wohngebäude-, Hausrat- und Kfz-Versicherung vor Sturmschäden schützen.

Sturm ab Windstärke acht

Versicherungen erkennen Sturmschäden ab einer Windgeschwindigkeit von 8 Beaufort an (mind. 62 km/h) – dann spricht man versicherungstechnisch von einem Sturm. Dabei knicken Antennen ab, werden Satellitenanlagen beschädigt, fallen Dachpfannen herunter – kurz: Die Reparaturen können teuer werden. „Die Wohngebäudeversicherung der DEVK sorgt für schnelle und unbürokratische Hilfe. Schäden an der Wohnungseinrichtung, die beispielsweise durch ein zerbrochenes Fenster entstehen, übernimmt die Hausratversicherung“, verspricht Rüdiger Burg. Kleinere Schäden, wie das Abdecken einiger Dachpfannen, lassen sich in der Regel mit einem finanziellen Aufwand unter 1.000 Euro beheben. Allerdings können heftige Stürme, die oft auch Nässeschäden durch Niederschlag zur Folge haben, fünfstellige Schadensummen erreichen – auch sie sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Schäden an Autos, die etwa herabfallende Äste verursachen, übernimmt die Kfz-Teilkaskoversicherung. Wer allerdings gegen einen umgestürzten Baum fährt, ist nur durch die Vollkaskoversicherung abgesichert.

Schäden so schnell wie möglich melden

Nach einem Autounfall und auch bei allen anderen Schäden ist es wichtig, den Schadenfall so schnell wie möglich der Versicherung zu melden – am besten noch am Schadentag. Denn je schneller er gemeldet wird, desto schneller wird er auch reguliert. Wichtig: Im Zuge der Aufräumarbeiten sollten zerstörte Gegenstände nicht voreilig weggeworfen, sondern gesammelt werden, damit ein Gutachter sie noch in Augenschein nehmen kann. Gleichzeitig ist es sinnvoll, Schäden mit Fotos zu dokumentieren und eine Liste mit allen beschädigten Gegenständen anzufertigen. „Je schneller ein Geschädigter alle erforderlichen Unterlagen vorlegt“, erklärt Burg, „desto schneller bekommt er Geld von der Versicherung.“ DEVK-Versicherte, die von Sturmschäden betroffen sind, können ihren Schaden rund um die Uhr melden unter der Telefonnummer 0800 4-858-858 (gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Eva Maria Pfeiffer, verantwortlich.

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