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Die neue elektronische Gesundheitskarte


Von Gesundheitskarte info

Thumb Seit dem 1. Januar 2014 ist sie nun Pflicht – die elektronische Gesundheitskarte. Sie ist der erste Schritt zu einer umfassenden technischen Reform im Gesundheitswesen. Doch wo liegen die Unterschiede zur alten Karte und was kann die neue Gesundheitskarte besser als die alte?

Was kann die neue Gesundheitskarte?

Seit dem ersten Januar 2014 ist gilt die neue, elektronische Gesundheitskarte. Auf jeder Krankenkassenkarte muss seit Jahresanfang ein Foto des Inhabers bzw. des Versicherten zu finden sein. Zurzeit kann die neue Karte noch nicht wirklich viel. Ihr einziger Mehrwert ist der Zeit das Foto des Versicherten. Dieses Foto soll dazu dienen, dass Unberechtigtes Nutzen der Karte ausgeschlossen werden kann. Der Schaden durch solche Betrugsdelikte liegt Schätzungen zufolge jährlich im zweistelligen Millionenbereich. Betrüger haben Fremde Krankenkassenkarten genutzt um sich unberechtigt Leistungen zu erschleichen. So dürfen nur noch Kinder unter 15 Jahren oder schwer Pflegebedürftige in Besitz einer Gesundheitskarte ohne Portrait sein. Wirklich lohnen wird sich die elektronische Gesundheitskarte aus Betreibersicht erst durch einen aktivierbaren Mikrochip. Dieser Mikrochip dient der Speicherung von Laborbefunden, Röntgenbildern oder Arzneiverordnungen. Dies wurde aber bis jetzt noch nicht umgesetzt.

Wer braucht die neue Gesundheitskarte?

Die neue Gesundheitskarte braucht jeder. Seit dem ersten Januar sind die alten Versichertenkarten nicht mehr gültig, auch wenn das Ablaufdatum noch nicht überschritten wurde. Schätzungen der Krankenkassen zu Folge sind jedoch ca. 5 Prozent der gesetzlich Versicherten noch nicht mit der neuen Karte ausgestattet. Das hat verschiedene Gründe. Teilweise hatten die Menschen einfach noch keine Zeit oder haben ihre Unterlagen verlegt. Es gibt aber auch Leute, die sich bewusst gegen die Einführung der neuen Gesundheitskarte sträuben, da sie Angst um ihre Daten haben.

Was passiert, wenn ich die neue Karte noch nicht besitze?

Wenn man die Karte noch nicht besitzt, ist das im Moment noch nicht wirklich schlimm. Im Krankheitsfall muss man sich dann jedoch beeilen, oder man bleibt auf den Kosten sitzen. Im Allgemeinen können Patienten die fehlendekarte in einem Zeitraum von 10 Tagen beim Arzt nachreichen. Im Notfall reichen auch Ersatznachweise in Papierform. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Rechnung vorerst selbst zu zahlen und sich den Betrag bis zum Ende des ersten Quartales wiedererstatten zu lassen. Teilweise kann man auch noch die alten Karten verwenden. Die Frist für die komplizierte Systemumstellung läuft nämlich bis Oktober dieses Jahres. Theoretisch kann bis dahin also noch mit den alten Krankenkassenkarten abgerechnet werden. Der Arzt ist allerdings nicht dazu verpflichtet, die alten Karten noch zu akzeptieren.

Kann ich mich gegen die Umstellung wehren?

Von den Krankenkassen wird betont, dass zusätzliche Informationen wie zum Beispiel Röntgenbilder nur auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten gespeichert werden. Trotzdem haben viele Bürger Angst um die Sicherheit ihrer sensiblen Daten und stellen sich quer. Juristisch haben sie damit aber wenig Chancen. In einem Musterverfahren wurde die Umstellung in jetziger Form bereits 2012 für gesetzes- und verfassungsgemäß erklärt. Dies wurde auch durch das Berliner Sozialgericht bestätigt. Die Versicherten sind dem Urteil nach dazu verpflichtet, ab dem 1. Januar dieses Jahres die elektronische Gesundheitskarte zum Nachweis ihres Versicherungsschutzes zu verwenden.

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