Eingebrochen wird (leider) immer: Was ist im Falle eines Falles zu tun?
Von Grundeigentümer-Versicherung VVaG
Denn die Hausratversicherung bietet neben den Gefahren Feuer und Blitz, Leitungswasser, Sturm und Hagel auch finanziellen Schutz bei Einbruch-Diebstahl und Vandalismus. Noch besser ist es, wenn man durch Kassenbons, Quittungen und Fotos nachweisen kann, welche Wertsachen, Möbel, Elektronikgeräte etc. zum Hausrat gehör(t)en.
Die Grundeigentümer-Versicherung gibt Tipps, was ist im Falle eines Falles zu tun ist:
1. Nicht das Haus oder die Wohnung betreten. Der Einbrecher könnte sich dort noch aufhalten und man könnte wertvolle Spuren verwischen.
2. Sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110 benachrichtigen oder die nächste Polizeistation und in der Folge den Hausratversicherer informieren.
3. Entwendete Sparbücher, Schecks, Kreditkarten und andere Urkunden sowie Nummern gestohlener Mobiltelefone sofort sperren lassen.
4. Prüfen, ob Schlüssel gestohlen wurden, mit denen die Täter erneut in die Wohnung gelangen könnten, gegebenenfalls die Schlösser austauschen.
5. Sind Türen und Fenster nach einem Einbruch so beschädigt, dass sie sich nicht mehr verschließen lassen, ist für eine provisorische Absicherung zu sorgen.
6. Bei der Polizei und dem Hausratversicherer ist ein Verzeichnis der gestohlenen, beschädigten oder zerstörten Hausratgegenstände einzureichen. Sie sollte möglichst das Anschaffungsjahr, den Kaufpreis sowie den aktuellen Wiederbeschaffungswert enthalten.
Mehr Informationen zum Thema Einbruchsschutz und was im Falle eines Einbruchs zu tun ist, hat die Grundeigentümer-Versicherung in ihren Schadenverhütungsinformationen zusammengestellt, die unter https://www.grundvers-direkt.de/fileadmin/documents/schadenverhuetung-einbruchschutz.pdf kostenlos heruntergeladen werden können.
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