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Leasingfahrzeug als Dienstwagen


Von VSRW-Verlag

Welche Auswirkungen hat eine Leasing-Sonderzahlung des Arbeitgebers auf die Höhe des geldwerten Vorteils des Arbeitnehmers?

Der Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch für Privatfahrten zur Verfügung stellt, kann den damit verbundenen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer

entweder nach der 1%-Methode oder mit den tatsächlichen Kosten, die er mithilfe eines Fahrtenbuchs aufteilt, ermitteln.

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Bei der Ermittlung der tatsächlichen Kosten stellt sich die  Frage, wie eine Leasing-Sonderzahlung zu berücksichtigen ist. Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 9 K 9224/10) ist bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils eine bei Vertragsbeginn geleistete Leasing-Sonderzahlung auf die Laufzeit des Leasing-Vertrags zu verteilen.

 

Bei der Berechnung der Gesamtkosten eines Fahrzeugs zur Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Arbeitnehmer nach der Fahrtenbuchmethode sind grundsätzlich nur die Kosten zu berücksichtigen, die beim Arbeitgeber im Laufe eines Jahres tatsächlich als wirtschaftlicher Aufwand angefallen sind. Leasing-Sonderzahlungen stellen ein vorausgezahltes Nutzungsentgelt dar und wirken sich wegen der erforderlichen Rechnungsabgrenzung nur zeitanteilig aus. Somit scheidet eine volle Hinzurechnung zu den Gesamtkosten im Jahr der Zahlung aus. Das gilt für alle Arbeitnehmer, also auch für Gesellschafter-Geschäftsführer, die Arbeitnehmer ihrer GmbH sind.

 

Gegen das Urteil des Finanzgerichts ist Revision eingelegt (BFH-Az. VI R 27/14). Sollte das Finanzamt abweichend vom Urteil des Finanzgerichts die Leasing-Sonderzahlung im Jahr der Leistung in vollem Umfang einbeziehen wollen, sollten Sie dagegen Einspruch einlegen und beantragen, das Verfahren bis zur Entscheidung durch den BFH ruhen zu lassen.

 

 

Alle steuerlichen Fragen rund um den Dienstwagen erläutert Steuerberater Wilhelm Krudewig in seinem Buch Firmenwagen der GmbH, das jetzt erschienen ist. Das Buch kann versandkostenfrei bezogen werden über www.vsrw.de/buecher.



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