PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Frühzeitig an morgen denken


Von djd

Betriebliche Altersversorgung künftig von großer Bedeutung

Thumb

Laut der Bundesagentur für Arbeit hat sich die Anzahl der Beschäftigten in Deutschland auf einen neuen Rekordstand von 42,6 Millionen erhöht. Eine positive Entwicklung also, die hohe Steuereinnahmen und stabile Rentenkassen ermöglicht. Ob es jedoch langfristig so bleiben wird, darf bezweifelt werden. Ein Grund mehr, sich intensiver mit dem Thema betriebliche Altersversorgung zu befassen.

Babyboomer sorgen für angespannte Lage

Es ist vor allem die Generation der sogenannten Babyboomer, die in den kommenden Jahren für einige Anspannung sorgen wird. Damit sind die geburtenstarken Jahrgänge zwischen 1955 und 1970 gemeint. Genau diese Jahrgänge sind es, die sich im Laufe der kommenden Jahre aus dem Berufsleben zurückziehen werden. Die Folge: Der Altenquotient wird in den nächsten Jahrzehnten rapide ansteigen, was spätestens ab 2030 Anpassungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung notwendig macht. Der Altenquotient setzt die Anzahl der Menschen über 65 Jahre in ein Verhältnis zu 100 Personen zwischen 15 und 64 Jahren. Aktuell liegt dieser Wert bei 30 Prozent, bis zum Jahr 2030 soll er den Prognosen zufolge auf 49 Prozent ansteigen.

Zweite Säule der Altersvorsorge: Die bAV

Es ist schon seit längerem mehr als offensichtlich, dass auf die gesetzliche Rentenkasse allein kein Verlass mehr ist, wenn es um ein adäquates Auskommen im Alter geht. Als zweite Säule der Altersvorsorge stellt die betriebliche Altersversorgung (bAV) eine bedeutende Ergänzung dar. Die dritte Säule bilden Kapitalanlageprodukte.

Laut Michael Reizel, Chef der BVUK-Gruppe (bvuk.de), sei die betriebliche Altersversorgung vor allem wegen des Brutto-Netto-Effekts reizvoll. Arbeitnehmer haben demnach die Möglichkeit, einen Teil des Gehalts in eine Betriebsrente umwandeln zu lassen. Auf diese Weise ließen sich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen, da die hierfür erforderlichen Beiträge vom Netto- statt vom Bruttogehalt abgezogen würden. Zudem bliebe der Betrag im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuerfrei.

Derzeit können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung in die betriebliche Altersversorgung investiert werden. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, ihrerseits etwas zur Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer beizusteuern. Auf diesem Wege lassen sich individuelle Konzepte verwirklichen, die beispielsweise auch Berufsunfähigkeitsversicherungen beinhalten können.


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 3 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 4.3)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Nina Schneider, verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 337 Wörter, 2546 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!