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Eine Unerlässlichkeit in der Wirtschaft - WLAN effizient schützen


Von Celos Computer GmbH

WLAN ist längst ein selbstverständlicher technischer Standard für den Internetzugang. Viele Restaurants, Cafés, Flughäfen und Unternehmen nutzen ihre Chance, dies als erweiterten Kundenservice anzubieten. Aber auch zahlreiche herkömmliche Betriebe entdecken...
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Ulm, 11.09.2014 - WLAN ist längst ein selbstverständlicher technischer Standard für den Internetzugang. Viele Restaurants, Cafés, Flughäfen und Unternehmen nutzen ihre Chance, dies als erweiterten Kundenservice anzubieten. Aber auch zahlreiche herkömmliche Betriebe entdecken die enormen Vorzüge von WLAN-Netzwerken, sind sich jedoch nicht immer der damit verbundenen Risiken durch Missbrauch bewusst.

Haftet der Betreiber eines WLAN-Netzwerkes für die übertragenen Daten

Das Problem beginnt schon mit der Anschaffung geeigneter WLAN-Geräte zum Einrichten von einem Hotspot. In der Werkskonfiguration sind die Geräte mit einfachen Passwort-Codes geschützt, wirklich nachhaltige Informationen über Schutzmaßnahmen sucht man in den Produktbeschreibungen vergeblich. Es gibt auch keine gesetzlichen Vorschriften, wonach eine Aufklärungspflicht bestünde. Daher stellt sich die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus dem Zugriff auf einen Access-Point durch Dritte für den Betreiber ergeben - unabhängig, ob dieser seine Einwilligung für den Zugriff gegeben hat oder nicht. Grundsätzlich gilt, dass der Betreiber eines WLAN-Hotspots wie ein regulärer Zugangsprovider behandelt wird.

Keine Schadensersatzforderungen, aber abmahnbar

Die Haftung bei Missbrauch einer offenen Hotspot-Verbindung durch Dritte ist nicht wirklich eindeutig gesetzlich geregelt. Jedoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt, dass ein schlecht oder gar nicht gesichertes WLAN zur sogenannten Störerhaftung führt. Allerdings "nur" abmahnbar, Schadensersatzforderungen können nicht geltend gemacht werden beim Betreiber (BGH AZ: 1 ZR 121/08). Insbesondere im zivilrechtlichen Verfahren gilt jedoch: der Beschuldigte muss einen Nachweis erbringen, dass der Verstoß nicht von ihm, dafür aber von einem Dritten begangen wurde. Anders, wenn es zu einer strafrechtlichen Auseinandersetzung kommt. Die ermittelnden Behörden müssen dann ihren Vorwurf nachweisen, was immerhin "In dubio pro reo" bedeutet, also im Zweifel für den Angeklagten.

Wenn Sie einen zugänglichen Hotspot bereitstellen

Derartige Unannehmlichkeiten ließen sich weitgehend vermeiden. Zunächst einmal sollten Sie das Netzwerk immer mit einem wechselnden Passwort schützen. Um den Datenschutz zu gewährleisten, händigen Sie den möglichen Teilnehmern die Zugangsdaten nur dann aus, wenn sie sich vertraglich einverstanden erklären, dass Sie einen Daten-Log über die Verbindungsdaten erstellen. Das Erfassen und Speichern der Verbindungsdaten bei einem Hotspot ist zwar rechtlich erlaubt, aber so sind Sie auf der sicheren Seite. Das gilt jedoch nur bei Netzwerken, die bewusst wechselnden Teilnehmern zugänglich gemacht werden. Kommerziell genutzt müssen diese streng genommen auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Nun stehen noch Netzwerke im Raum, die für Unternehmensbelegschaften gedacht sind. Solche Netzwerke lassen sich sehr sicher aufbauen. Es können Hierarchien mit unterschiedlichen Freigaben angelegt werden. Innerhalb von Unternehmen sollten zudem ausführliche Logs genutzt werden, um nicht zum Arbeitsbetrieb gehörende Datenströme schnell zu erkennen. Effiziente Verschlüs-selungen und Monitoring unter verschiedenen Aspekten sollten ebenfalls eine Selbstver-ständlichkeit sein.

Schutz für Ihr Netzwerk - Celos hat die "All-in-one-Lösung"

Mobile Endgeräte haben sich in fortschrittlichen Unternehmen längst zu einem festen Bestandteil des Arbeitsalltags entwickelt. Sie erleichtern die Kommunikation und Zusammenarbeit, ermöglichen einen standortunabhängigen Zugriff auf Unternehmensressourcen und helfen dabei Prozesse flexibler und effizienter zu gestalten.

Die rasante Entwicklung und Vielzahl dieser Geräte stellt Unternehmen vor neue und komplexe Herausforderungen. Unternehmensdaten sollen beispielsweise für jeden Mitarbeiter überall und jederzeit abrufbar sein ohne jedoch die Sicherheit der Daten zu gefährden. Wie kann sichergestellt werden dass ausschließlich befugte Personen Zugriff auf das Unternehmensnetzwerk bzw. Unternehmensdaten erhalten? Was tun falls ein mobiles Gerät mit sensiblen Daten abhandengekommen ist? Wie können Geräte für solch einen Fall abgesichert werden? Die Liste der Fragen mit denen sich Unternehmen in diesem Zusammenhang konfrontiert sehen ist lang.

Aus diesem Grund bietet die Celos Computer GmbH speziell zu dieser Thematik eine "All-in-one-Lösung", welche die Flut an Anforderungen herkömmlicher Sicherheitslösungen auf ein Minimum reduziert und zugleich höchste Sicherheitsstandards erfüllt.

Bei Fragen und für unverbindliche Beratungsgespräche, wenden Sie sich bitte an unser Expertenteam, unter: 0821.279.593.580



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