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LEDAXO veröffentlicht praktische Tipps für die Umrüstung auf LED


Von LEDAXO GmbH & Co. KG

Neue Richtlinie verbietet ineffiziente Quecksilberdampflampen

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LEDAXO Whitepaper: Die 10 häufigsten Fehleinschätzungen im Zusammenhang mit LED Beleuchtung
Regensburg, 23.09.2014. Der Leuchtenanbieter LEDAXO hat im Hinblick auf die neue EU-Richtlinie EuP (steht für Energy-using Products) für Büro-, Industrie- und Straßenbeleuchtung ein Whitepaper mit den wichtigsten Fakten für die Umstellung auf LED-Leuchten veröffentlicht.

 

Die EU-Richtlinie verbietet ab 1. Januar 2015 ineffiziente Quecksilberdampflampen (HQL), die insbesondere in Fertigungsbetrieben und Lagerhallen eingesetzt werden sowie weitere Lampentypen, die nicht den gültigen Energieeffizienzkriterien entsprechen.

 

Praktische Tipps für Industrieunternehmen und Installateure

In unserem Whitepaper räumen wir mit Vorurteilen auf und erklären, warum sich die Anschaffung von LED-Leuchten nachhaltig lohnt, sagt LEDAXO-Geschäftsführer Matthias Röder. Außerdem enthalten Die 10 häufigsten Fehleinschätzungen im Zusammenhang mit LED Beleuchtung praktische Tipps für die Auswahl der passenden LED-Beleuchtungslösung und geben Anwendern und Installateuren Hinweise, worauf man bei der Umrüstung achten sollte.

 

Bis zu 70 Prozent der Energiekosten sparen

Weil die Effizienz im Vergleich zu herkömmlichen Quecksilberdampflampen mehr als doppelt so groß und die Lebensdauer mit rund 50.000 Stunden eineinhalb Mal so lang ist, können gewerbliche Betriebe mit LED-Leuchten bereits heute bis zu 70 Prozent ihrer Energiekosten einsparen, rechnet Röder vor. Dadurch amortisieren sich die LED-Leuchten bereits nach zwei bis drei Jahren. Besonders bei LED-Röhren sei es wichtig, darauf zu achten, dass diese den aktuellen Sicherheitsbestimmungen entsprechen, was seitens der Hersteller durch entsprechende Prüfzertifikate (VDE/TÜV) belegt werden sollte.

 

Das Whitepaper von LEDAXO findet sich zur freien Verwendung unter:
 www.ledaxo.de/die-10-haeufigsten-fehleinschaetzungen-led-beleuchtung



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Matthias Röder (Tel.: 0941/78371-90), verantwortlich.

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