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Pflegevorsorge richtig planen


Von HJM Finanz- und Versicherungsmakler

Unser Tariffinder ermittelt aus mehr als 100 Tarifen Ihre individuelle Pflegevorsorge. Ganz nach Ihren Vorstellungen und Wünschen.

Da die gesetzlichen Leistungen oftmals nur für etwa die Hälfte der anfallenden Pflegekosten reichen, sollten Sie frühzeitig über eine Absicherung nachdenken. Einige Versicherer bieten eine Nachversicherungsoption an. Dabei wird eine Basisversicherung zu einem kleinen monatlichen Beitrag abgeschlossen. Ohne weitere Gesundheitsprüfung können später Versicherungsleistungen erweitert werden.

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Vital und leistungsfähig bis ins hohe Alter zu sein, wünscht sich wohl jeder. Leider erfüllt sich dieser Wunsch nicht immer. Nicht selten treten Erkrankungen und chronische Leiden auf, die zur Pflegebedürftigkeit führen. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, dass man für alltägliche Dinge des Lebens auf die Hilfe anderer angewiesen ist.

 

Was bedeutet dieses für Betroffene und Angehörige? Welche Leistungen gibt es von staatlicher Seite und welche Vorsorge kann zusätzlich getroffen werden, um die Lebensqualität im Alter zu sichern?

 

 

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist vom Gesetzgeber geregelt
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

 

 

Wer stellt den Pflegebedarf fest?
Geht ein Antrag auf Pflegeleistung bei der Pflegekasse ein, beauftragt diese den zuständigen Dienst mit der Begutachtung des Pflegebedürftigen. In der Regel durch einen Hausbesuch eines medizinisch geschulten Gutachters. Zuständig bei gesetzlich Pflegeversicherten ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) und bei privat Pflegeversicherten die Medicproof GmbH.

 

 

Welche Hilfe wird benötigt?
Damit man den zeitlichen Aufwand und die benötigte Hilfeleistung besser einschätzen kann, hat der Gesetzgeber 21 gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen definiert. Hiervon zählen 15 Merkmale zur Grundpflege.  Zusammen ergibt sich die Gesamtpflegezeit. Der individuelle Hilfsbedarf wird nach bundesweit einheitlichen Richtlinien definiert und in Zeitkorridore erfasst

(Merkmale Grundpflege,  hauswirtschaftliche Versorgung und Zeitkorridore).

 

Der Zeitaufwand (Mindesthilfebedarf) bildet die Grundlage für die Feststellung der Pflegestufen.
Pflegestufe 1: Die betreffende Person benötigt täglich 90 Minuten Hilfe, von denen mehr als die Hälfte, sprich 46 Minuten, auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe 2: Hier wird täglich im Schnitt drei Stunden Hilfe benötigt, davon mindestens zwei Stunden für die Grundpflege. Weitere Vorgaben: die Unterstützung für die Grundpflege muss mindestens dreimal täglich nötig sein, etwa morgens beim Waschen und Ankleiden, mittags bei der Nahrungsaufnahme sowie abends beim Entkleiden und Waschen.
Pflegestufe 3: Setzt einen Pflegebedarf von täglich mindestens fünf Stunden voraus. Davon müssen mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen. Außerdem muss der Pflegebedarf jederzeit, also auch nachts gegeben sein.

 

 

Die Regelung der Pflege bei Demenz
Demenzkranke sind oft noch lange körperlich fit und können selbstständig essen, sich bewegen und ihre Körperhygiene vornehmen. Demenzkranke sind betreuungsbedürftig aber nicht pflegebedürftig. Leistungen gemäß den Pflegestufen 1 bis 3 bleiben ihnen daher oftmals verwehrt. Aufgrund fortschreitender Vergesslichkeit sind sie jedoch zunehmend nicht mehr in der Lage, ihren Alltag selbstständig zu bestreiten sie werden betreuungsbedürftig. Die gesetzlichen Leistungen für Demenzkranke sind sehr gering. 2013 trat das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz in Kraft. Seit dem können Demenzkranke in der sogenannten Pflegestufe 0 120 Euro monatliches Pflegegeld (Laienpflege) oder ambulante Pflegesachleistungen (Professionelle Pflege) bis zu 225 Euro beantragen. Die Leistungen decken die tatsächlichen Betreuungskosten jedoch nicht annähernd ab.

 

 

Welche Leistungen werden in den drei Pflegestufen erbracht?
Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind die monatlichen finanziellen Leistungen, die bei den Pflegekassen beantragt werden können. Die Leistungen decken meist nur etwa die Hälfte des tatsächlichen finanziellen Bedarfs (Leistungen der Pflegestufen).

 

Auch wenn es wesentlich wahrscheinlicher ist, eines Tages Hilfe im Rahmen der ersten beiden Pflegestufen zu benötigen, birgt die Pflegestufe 3 das höchste finanzielle Risiko. Diese ist meist mit der vollstationären Pflege und damit zusätzlichen Kosten verbunden. Wenn die Pflege von Angehörigen zuhause nicht gewährleistet werden kann, bleibt oft nur die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Übernehmen die Angehörigen die Pflege weiterhin zuhause, sind oft zu Beginn eines Pflegefalls teure Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder im Auto nötig (z.B. Treppenlift bis zu 15.000 Euro, Auto zwischen 5.000 - 10.000 Euro).

 

 

Beispiele für die einzelnen Pflegestufen

 

 

Wer übernimmt die anfallenden Pflegekosten?
Da die gesetzlichen Leistungen oftmals nur für etwa die Hälfte der anfallenden Pflegekosten reichen, müssen die Rente, Vermögen und sonstige Einkünfte für die Pflege aufgewendet werden. Sind diese zu gering, müssen die eigenen Kinder je nach Einkommen für die Kosten der pflegebedürftigen Eltern aufkommen.

 

Wann lohnt es sich, Pflegebedürftigkeit abzusichern?

Je früher vorgesorgt wird, desto besser sind die Konditionen einer privaten Pflegeversicherung. Ältere Menschen, die bereits an Erkrankungen leiden, können meist keine private Versicherung mehr abschließen. Selbst wenn die monatlichen Prämien wären enorm. Deshalb lohnt es sich, so früh wie möglich eine Absicherung anzugehen. Der momentane Gesundheitsstand ist maßgebend für die Beitragskalkulation und hier gilt meistens die Faustregel: Je eher die Pflegeversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge. Jeder Fünfte über 65 Jahre würde wahrscheinlich keine private Pflegeversicherung mehr abschließen können. Die Wahrscheinlichkeit der Ablehnung durch die Versicherung steigt von Jahr zu Jahr.

 

Tipp: Für alle, die sich noch keinen vollen Pflegeschutz leisten können oder möchten, bieten einige Versicherer eine Nachversicherungsoption an. Dabei wird eine Basisversicherung zu einem kleinen monatlichen Beitrag abgeschlossen. Ohne weitere Gesundheitsprüfung können später Versicherungsleistungen erweitert werden.

 

Download: PflegeTariffinder
Unser Tariffinder ermittelt aus mehr als 100 Tarifen Ihre individuelle Pflegevorsorge. Ganz nach Ihren Vorstellungen und Wünschen. Auf unserer Seite können Sie das Formular herunterladen und Ihre persönliche Pflegevorsorge individuell zusammenstellen.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Hans-Jürgen Müller, verantwortlich.

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