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Schadensersatz von Mitarbeitern?


Von Honawu Vermögensmanagement GmbH

Arbeitgeber haften für Ihre Angestellten - wissen Sie das?
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Wo gearbeitet wird, da passieren auch Fehler, da geht auch mal etwas kaputt. Das wird seitens des Gesetzgebers weitestgehend als unternehmerisches Risiko angesehen, weshalb Sie nur in Ausnahmefällen Schadensersatz von einem Ihrer Mitarbeiter einfordern werden können. Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer. Besteht ein Schadensersatzanspruch, besteht bei größeren Schäden immer noch die Gefahr, dass Ihr Arbeitnehmer die geforderte Summe einfach nicht aufbringen kann. Auch eine Privathaftpflichtversicherung hilft Ihrem Mitarbeiter dann meist auch nichts, da nur eine kleine Hand voll Anbieter überhaupt Schutz für solche Schäden anbieten.
Über diese Lücke im Versicherungsschutz sind sich Versicherungsnehmer meist gar nicht im Klaren. Sicherlich stimmen Sie mit uns darin überein, dass es sowohl für Sie, wie auch Ihre Belegschaft sinnvoll wäre, über die Problematik der Haftung gegenüber dem Arbeitgeber aufzuklären, oder?
Nur ein informierter Mitarbeiter kann auch handeln - und vermeidet so eine Schieflage des Betriebsklimas wegen des Beitreibens Ihrer berechtigten Forderungen.
Gerne stehen wir Ihnen hier mit weiteren Informationen zur Verfügung. Gerne beantworten wir auch alle Fragen Ihres Teams und finden Lösungen für Ihre Leute, wenn Interesse und Bedarf besteht.
Gehen Sie kein Risiko ein!
Die Honawu GmbH können Sie von Mo.- Fr. in der Zeit von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr unter Telefon +49.(0)202.445880, per eMail unter Backoffice@Honawu.de oder www.Facebook.de/Honawu erreichen. Gerne können Sie uns auch im Netz unter www.Honawu.de besuchen oder laden Sie sich einfach unsere Honawu-App - mit Direktkontakt zu uns - auf Ihr Smartphone (für iPhone oder Android-Geräte).



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Holger Nauß (Tel.: +49.(0)202.445880), verantwortlich.

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