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Neuartig und innovativ


Von Good Feeling Products Group

Die Good Feeling Products Group hat sich auf Basis der hohen Qualitätsansprüche entschieden, den GFP-Komplex dem Novel-Foods-Prüfverfahren der EU-Kommission zu unterziehen.
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Neuss / Cala Millor, 28.10.2014. Die Diskussion ist vor allem im Rahmen des geplanten "TTIP"-Abkommens in Gang gekommen: wollen die EU-Bürger Lebensmittel, die nicht durch die Prüfmechanismen der Europäischen Union zugelassen wurden? Sicher nicht. Die Good Feeling Products Group ist mit ihren Produkten diesbezüglich auf dem absolut richtigen Weg.

Novel Foods
Bis in den Mai des Jahres 1997 waren Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die der heutigen EU-Verordnung der sogenannten "Novel Foods" unterliegen, gar nicht bekannt. Aus diesem Grund wurden und werden diese Produkte als neuartig eingestuft. Um diese Einstufung zu erhalten werden die Produkte ausführlich getestet und einem langwierigen Prüfverfahren unterzogen. Alle Produkte, die im Katalog der Novel Foods verzeichnet sind - welcher regelmäßig durch die Europäische Kommission aktualisiert wird - sind mit dieser Kennzeichnung als gesundheitlich absolut unbedenklich anzusehen. Sinn der Katalogisierung ist es, dem Verbraucher eine Möglichkeit zu geben, anhand des Katalogs zu sehen, ob diese neuartigen Lebensmittel oder -zutaten den Sicherheitsansprüchen der EU entsprechen. Weitere wichtige Punkte im Rahmen des Zulassungsverfahrens sind, dass ein Produkt nur dann als Novel Food zugelassen wird, wenn es keinerlei Gefahr für den Verbraucher darstellt, diesen nicht in die Irre führt, und keinerlei Ernährungsmängel bewirken kann.
Die Good Feeling Products Group hat sich auf Basis der hohen Qualitätsansprüche entschieden, den GFP-Komplex, Grundlage und "Hauptzutat" aller firmeneigenen Produkte, diesem Prüfverfahren zu unterziehen. In diesem Jahr wurde der GFP-Komplex in der Kategorie Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen bestehen oder aus diesen isoliert werden, in den Katalog der Novel Foods aufgenommen (weitere Informationen unter http://www.bfr.bund.de/de/novel_foods-215.html). Die Good Feeling Products Group ist durch diese Zulassung das einzige Unternehmen weltweit, das ein Produkt, welches aus dem Zunderschwamm (fomes fomentarius) extrahiert ist, offiziell verkaufen darf.

Außerordentlich außergewöhnlich
Grundlage und "Hauptzutat" aller Good Feeling Products ist der `GFP-Komplex´. Dieser setzt sich aus rein natürlichen und nachwachsenden Inhaltsstoffen - genauer aus dem der Zellwand des Zunderschwamms entnommenen 1,3-/1,6-beta-D-Glucan-Chitin-Melanin - zusammen, die über eine Wirkstoffkette ihren einzigartigen sowohl äußerlichen wie auch innerlichen Effekt entfalten. Die Besonderheit des GFP-Komplexes ist, dass die Bestandteile als Kette in einer kompletten Einheit gewonnen werden und nicht in Teile aufgespalten sind. Damit ist die Bioaktivität sowohl der einzelnen Wirkstoffe als auch der Wirkstoffkette nachweislich sehr hoch. Weltweit ist dieses Herstellungsverfahren das Einzige, das die einzelnen Wirkstoffe in dieser reinen Form gewinnen kann.
Der äußerst wirkungsvolle GFP-Komplex wird nicht nur im bereits bekannten GF-Power verwendet, Pulver zum Einnehmen, sondern auch in allen vom Unternehmen hergestellten Kosmetikprodukten. Daher erlangen die Produkte der "Enjoy Aging"- und der "Good Feeling"-Serien aus dem Hause Good Feeling Products ein weltweites Alleinstellungsmerkmal. Hinzu kommt außerdem, dass die Produkte der Good Feeling Products Group eine Zertifizierung gemäß Kölner Liste haben.

Verfügbarkeit
Die Produkte der Good Feeling Products Group sind über die Distributoren der GFP Group sowie direkt bei GFP erhältlich. Weitere Informationen zur Verfügbarkeit und zu den Bezugsquellen sind unter www.good-feeling-products.com zu finden.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Andrea Lexut (Tel.: 971120737), verantwortlich.

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