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Streikrecht und Tarifverträge statt Dritter Weg


Von PEAG Holding GmbH

Prof. Ulrike Kostka (Caritas) und Berno Schuckart-Witsch (ver.di) diskutierten über das kirchliche Arbeitsrecht.
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Berlin - Die Arbeitsverhältnisse kirchlicher Arbeitnehmer sind gesondert geregelt. Der Arbeitgeber ist weder an allgemeinverbindliche tarifliche Regelungen gebunden, noch ist ein Streikrecht der Arbeitnehmerschaft vorgesehen. Dieser so genannte Dritte Weg war Thema der heutigen PEAG PERSONALDEBATTE zum Frühstück. Die Diözesancaritasdirektorin des Erzbistums Berlin, Prof. Ulrike Kostka, diskutierte mit dem ver.di-Kirchenexperten Berno Schuckart-Witsch über die Ausgestaltung und die Zukunft dieses Sonderwegs.

Prof. Ulrike Kostka: "Die starke Reglementierung kirchlicher Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber ist eine Mär. Kirchliche Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhandeln in Fragen der Tariffindung auf Augenhöhe miteinander. Das ist im Falle der Caritas auch in den Richtlinien für Arbeitsverträge festgeschrieben. Auch öffnen wir uns gesellschaftlichen Entwicklungen durch Gespräche mit den Gewerkschaften, auch wenn wir am Dritten Weg grundsätzlich festhalten werden."

Berno Schuckart-Witsch setzte entgegen: "Ich akzeptiere das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in allen originären Fragen der Kirchen. In ihrer Funktion als Arbeitgeber, für über 1,3 Millionen Arbeitnehmer, unterscheidet sich die Kirche jedoch nicht von anderen Arbeitgebern. Daher ist das Selbstbestimmungsrecht hier obsolet. Die Losung muss lauten: Gleiches Recht für alle Arbeitnehmer."

In der PEAG PERSONALDEBATTE zum FRÜHSTÜCK diskutieren einmal im Monat je zwei Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft über aktuelle Positionen und gegenwärtige Herausforderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Gerd Galonska (Tel.: 0231 56785-171), verantwortlich.

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