Pressemitteilung von: BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft
Mit Schreiben vom 30.10.2014 hat sich der BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft an alle Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gewandt.
Die Abgeordneten wurden gebeten, gegen die Einführung des Bestellerprinzips zu votieren. Die nahezu gleichlautenden Antworten belegen, dass der Kern des Problems gar nicht verstanden wurde.
1. Die Aussage "Wer bestellt bezahlt" ist im Zusammenhang mit der Maklertätigkeit populistisch und in ihrer Auslegung falsch, denn ganz überwiegend ist der Mieter (!) der Besteller der Leistung!
a) Juristische Betrachtungsweise:
I. Unter "Bestellung" wird die Aufforderung eines Kunden/Interessenten an einen Hersteller, Händler oder Dienstleister zur Bereitstellung eines Produktes oder einer Dienstleistung verstanden. Die Bestellung mündet in den meisten Fällen in ein Vertragsverhältnis, durch das sich beide Seiten zur Erfüllung der gegenseitigen Vereinbarungen verpflichten.
Die Abgeordneten wurden gebeten, gegen die Einführung des Bestellerprinzips zu votieren. Die nahezu gleichlautenden Antworten belegen, dass der Kern des Problems gar nicht verstanden wurde.
1. Die Aussage "Wer bestellt bezahlt" ist im Zusammenhang mit der Maklertätigkeit populistisch und in ihrer Auslegung falsch, denn ganz überwiegend ist der Mieter (!) der Besteller der Leistung!
a) Juristische Betrachtungsweise:
I. Unter "Bestellung" wird die Aufforderung eines Kunden/Interessenten an einen Hersteller, Händler oder Dienstleister zur Bereitstellung eines Produktes oder einer Dienstleistung verstanden. Die Bestellung mündet in den meisten Fällen in ein Vertragsverhältnis, durch das sich beide Seiten zur Erfüllung der gegenseitigen Vereinbarungen verpflichten.
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