PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Straßenverkehrsvorschriften Elektromobile - Senioren Scooter


Von HMM Sven Oppel

HMMso Senioren Scooter im Straßenverkehr: Wissenswertes ! Sie liebäugeln mit der Anschaffung eines Senioren Scooters, aber sind unsicher, was Ihre rechtliche Situation als Scooterfahrer betrifft?
Thumb

Wo darf ich mit meinem Senioren Scooter fahren?

Verkehrsrechtlich betrachtet, ist ein Scooter ein Krankenfahrstuhl, weshalb auch für Senioren Elektromobile die gleichen Allgemeinen Straßenverkehrsvorschriften gelten. Allerdings müssen Sie als Fahrer von Krankenfahrstühlen bzw. Scootern keinen Gurt anlegen und auch keinen Helm tragen. Sie können mit Ihrem Scooter auf Bürgersteig und Fußwegen unterwegs sein. Kein Bürgersteig vorhanden? Dann dürfen Sie auch auf der Straße fahren. Allerdings sollte Ihre Fahrgeschwindigkeit sowohl Fahrbahnbedingungen als auch Verkehr angepasst sein.

Ausflugstour oder weitere Strecke?

Wo Sie außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind, darf Ihr Scooter auch auf kombinierte Rad- und Fußwege. Innerorts in Fußgängerzonen oder auf Fußwegen ist leider mit dem Seniorenmobil, nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt - Rücksichtnahme auf andere Verkehrteilnehmer ist hier oberstes Gebot.

Brauche ich einen Führerschein, um Seniorenmobile zu führen?

Elektrisch betriebene Krankenfahrstühle als einsitzige Kraftfahrzeuge wie Senioren Elektromobile erlauben schon bauartbedingt nur gemäßigte Geschwindigkeiten. Schließlich werden sie konstruiert, um körperlich eingeschränkte oder gebrechliche Menschen zu befördern. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber alle Führer von Krankenfahrstühlen mit Elektroantrieb - wie Seniorenmobile mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h - von der Erlaubnis- und Ausweispflicht befreit. Sie brauchen also weder Führerschein noch Prüfbescheinigung.

Wer darf überhaupt Seniorenmobile fahren?

Sie müssen mindestens .... mehr erfahren, unter www.seniorenmobil.org/elektromobil-blog/strassenverkehrsvorschriften-elektromobile


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 1 Bewertung bisher (Durchschnitt: 3)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Sven Oppel (Tel.: 04103 9654104), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 237 Wörter, 2294 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!