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Hamburg: Heilfürsorge für Polizisten und Feuerwehrbeamte wird wieder eingeführt


Von Aufgesang Public Relations GmbH

Die Heilfürsorge für Polizisten und Feuerwehrbeamte erfährt in Hamburg eine Renaissance und wird nach der Abkehr vor fast zehn Jahren wieder eingeführt. Hier erfahren Sie, welche neuen Regelungen gelten.

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Abgeschafft wurde sie in Hamburg vor knapp einem Jahrzehnt: die Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte, die bei der Vollzugspolizei oder beim Feuerwehr-Einsatzdienst ihren Dienst leisten. Die Freie und Hansestadt Hamburg als Dienstherr hat sie nun aber wieder eingeführt. Die Rechtsverordnung hierzu wurde am 7. Oktober 2014 vom Senat verabschiedet. Rückwirkend in Kraft getreten ist die neue Hamburgische Heilfürsorgeverordnung sogar schon zum 1. Oktober 2014. Hunderte Beamte hatten bereits im Vorfeld der Wiedereinführung zum Ausdruck gebracht, von einem Wechsel Gebrauch zu machen und zur Heilfürsorge zurückzukehren.

 

Wer 2005 oder später in Hamburg verbeamtet worden ist, erhält derzeit Beihilfe. Die Beamten erhalten nun ein Wahlrecht, wonach sie zukünftig Heilfürsorge in Anspruch nehmen oder weiterhin Beihilfeberechtigte bleiben können. Anderthalb Jahre Zeit haben die betroffenen Beamten bei der Hamburger Polizei und Feuerwehr für ihre Entscheidung  am Stichtag 31. März 2016 müssen sie sich entschieden haben. Beamte, die zur Heilfürsorge wechseln, haben überdies das Recht einer einmaligen Rückkehr zum Prinzip der Beihilfe. Im Gegensatz zur Beihilfe wird die Heilfürsorge als ein sogenannter Sachbezug gewährt es erfolgt eine Anrechnung auf die Besoldung, die 1,4 Prozent vom Grundgehalt ausmacht.

 

Von ihrem Versorgungsniveau her orientiert sich die neue Hamburgische Heilfürsorge an der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Unterschied zu den Regelungen der GKV gibt es bei der neuen Hamburgischen Heilfürsorge jedoch keine Zuzahlungen; weitere positive Abweichung ist der um das Doppelte höhere Festzuschuss für Zahnersatz und Brillen. Keine Änderungen ergeben sich für Beamte der Hamburgischen Feuerwehr sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, wenn sie seit dem 31. Dezember 2004 ununterbrochen heilfürsorgeberechtigt gewesen sind.

 

Zur Vorgeschichte: Die Abschaffung der Heilfürsorge für neu einzustellende Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamte wurde vom Hamburger Senat und der Bürgerschaft im Jahr 2004 beschlossen. Jüngere Einsatzkräfte mussten sich in der Folge selbst privat krankenversichern, was für diesen Personenkreis nicht geringe finanzielle Einbußen von 150 bis 200 Euro mit sich brachte. Das Land Hamburg möchte mit der Entscheidung zur Wiedereinführung der Heilfürsorge in weiterentwickelter Form korrigierend eingreifen und eine gerechtere Eigenbelastung etablieren.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Peter Montag (Tel.: 051192399917), verantwortlich.

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