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10.600 € Extrazahlung wegen fehlerhafter Police


Von proConcept AG

Lebensversicherungskunden sollten unbedingt Verträge prüfen

Erfüllen Versicherungsverträge nicht die gesetzlich geregelten Verbraucherschutzrichtlinien, enthalten Formfehler oder wurden vorgeschriebene Beratungs- und Belehrungskriterien bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß eingehalten, gelten die Verträge als schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass Kunden in diesen Fällen das Recht haben, auch nach Jahren noch von ihren Verträgen zurückzutreten.

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Erfüllen Versicherungsverträge nicht die gesetzlich geregelten Verbraucherschutzrichtlinien, enthalten Formfehler oder wurden vorgeschriebene Beratungs- und Belehrungskriterien bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß eingehalten, gelten die Verträge als schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass Kunden in diesen Fällen das Recht haben, auch nach Jahren noch von ihren Verträgen zurückzutreten.

Nahezu 50 % aller Versicherungsverträge der Jahre 1994 bis 2007 fehlerhaft

Branchenkritiker und Verbraucherschützer, wie das Projekt LV-Doktor, gehen davon aus, dass gut die Hälfte aller nach dem sogenannten Policenmodell geschlossen Lebensversicherungen aufgrund enthaltener Fehler schwebend unwirksam sind und damit widerrufen werden können. Ein Widerruf hat dabei die komplette Rückabwicklung der Police zur Folge, so dass betroffene Verbraucher Anspruch auf die Rückerstattung sämtlicher eingezahlten Gelder und deren Verzinsung haben. Kunden sollten aufgrund der aktuellen günstigen rechtlichen Ausgangslage deshalb unbedingt prüfen lassen, ob auch ihre Verträge fehlerhaft sind, denn eine Rückabwicklung der Lebensversicherung bringt gegenüber der bloßen Kündigung Vorteile im 5-stelligen Euro-Bereich und mehr, vor allem dann, wenn die Verträge über Jahrzehnte bedient wurden. Ein Beispiel.

21.700 € Gesamtauszahlung statt Rückkaufswert von 11.100 €

Ernst-Harry S. zahlte in seinen 2004 bei einem großen Versicherungsunternehmen geschlossenen Lebensversicherungsvertrag über 6 Jahre lang insgesamt rund 16.200 € Prämien ein. Bei vorzeitiger Kündigung der Police im Jahr 2010 berechnete die Assekuranz Ernst-Harry S. jedoch lediglich einen Rückkaufswert in Höhe von knapp 11.100 €. Weil dem Kunden diese Summe zu gering erschien, konsultierte er das Expertenteam von LV-Doktor, das sich für die Rechte von Lebens- und Rentenversicherungskunden stark macht. Die auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwälte des Projektes prüften den Vertrag und stellten fest, dass dieser fehlerhaft ist. Infolgedessen unterstützten sie den Kunden dabei, sein Recht auf umfängliche Rückerstattung gerichtlich einzuklagen. Das Landgericht Chemnitz und das Oberlandesgericht Dresden teilten die Auffassung des Kunden und der LV-Doktor-Anwälte und verurteilten die Versicherung zu einer Nachzahlung in Höhe von rund 10.600 €.

Der Kunden erhält nun insgesamt 21.700 € statt der ursprünglich bei Kündigung seines Vertrages ermittelten 11.100 €.

Lebensversicherungsvertrag jetzt in Gold verwandeln

Wer seinen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen hat, sollte diesen jetzt unbedingt von einem auf die Rückabwicklung und Anfechtung von Lebensversicherungsverträgen spezialisierten Anwalt auf Widerrufsmöglichkeiten prüfen lassen. In vielen Fällen lässt sich nämlich der unliebsame und teure Altvertrag in pures Gold verwandeln. Vor allem, wer zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung besitzt, sollte nicht zögern, denn dank verschiedener Urteile und der guten Erfolgsaussichten müssen die Rechtsschutzversicherer die Kosten für einen entsprechenden Rechtsstreit übernehmen.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Jens Heidenreich (Tel.: 0345472243000), verantwortlich.

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