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Widerrufsjoker gilt auch für Lebensversicherungen


Von proConcept AG

So kommen Kunden an ihr Geld

Auf Grund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu unzulässigen Bearbeitungsgebühren bei Verbraucher- und Immobilienkrediten ist der sogenannte „Widerrufsjoker“ seit Wochen in aller Munde. Dieser meint nichts anderes, als das Recht von Kreditkunden, ihre Verträge zu widerrufen, wenn diese Formfehler enthalten oder unzulässige Bearbeitungsentgelte erhoben wurden. In diesem Fall können Verbraucher von überteuerten Finanzierungen zurücktreten und entrichtete Bearbeitungsgebühren oder Zusatzkosten – wie zum Beispiel eine bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung - zurückfordern.

Was die wenigsten Verbraucher jedoch wissen: Der Widerrufsjoker gilt auch für Lebensversicherungen.

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Auf Grund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu unzulässigen Bearbeitungsgebühren bei Verbraucher- und Immobilienkrediten ist der sogenannte „Widerrufsjoker“ seit Wochen in aller Munde. Dieser meint nichts anderes, als das Recht von Kreditkunden, ihre Verträge zu widerrufen, wenn diese Formfehler enthalten oder unzulässige Bearbeitungsentgelte erhoben wurden. In diesem Fall können Verbraucher von überteuerten Finanzierungen zurücktreten und entrichtete Bearbeitungsgebühren oder Zusatzkosten – wie zum Beispiel eine bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung - zurückfordern.

Was die wenigsten Verbraucher jedoch wissen: Der Widerrufsjoker gilt auch für Lebensversicherungen.

Formfehler im Vertrag oder Nichteinhaltung der Richtlinien bei Vertragsschluss – Auch Lebensversicherungen können unbegrenzt widerrufen werden

Dank zweier Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2013 und des Bundesgerichtshofes im vergangenen Jahr, können auch Lebensversicherungsverträge nach Jahren noch widerrufen werden. Und zwar ebenfalls dann, wenn die Verträge unzulässige Klauseln enthalten oder dem Versicherer nachweislich Fehler bei der Belehrung beziehungsweise Bereitstellung sämtlicher Vertragsinformationen unterlaufen sind. Ähnlich wie bei Krediten haben Verbraucher also auch hier die Möglichkeit, von ihren Verträgen zurückzutreten und diese komplett rückabzuwickeln. Das heißt konkret: Sämtliche über die Vertragslaufzeit eingezahlten Monatsbeiträge zuzüglich deren Verzinsung können von der Versicherungsgesellschaft eingefordert werden.

Betroffen vom „Widerrufsjoker“ im Bereich Lebensversicherung sind vor allem Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden.

Mehr als die Hälfte aller Lebensversicherungskunden kann Geld zurückfordern

Das Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor, das seit gut einem Jahrzehnt für eine verbraucherfreundliche Rechtssprechung für Lebens- und Rentenversicherungskunden kämpft und die entsprechenden höchstrichterlichen Urteile zum Widerruf erstritten hat, geht davon aus, dass weit über 50 % aller Verträge der genannten Zeitspanne komplett rückabgewickelt werden können. Auch wenn die Experten des Projektes fordern, dass Kunden unbedingt auf ihre finanziellen Ansprüche beharren sollten, warnen sie gleichsam davor, auf eigene Faust etwaige Ansprüche bei den Assekuranzen anzuzeigen. Und das aus zwei Gründen.
Vorsicht: Versicherer versuchen Zahlungsverpflichtung zu umgehen

Einerseits, weil nur ein auf Versicherungs- und Vertragsrecht spezialisierter Experte zweifelsfrei feststellen kann, ob der eigene Lebensversicherungsvertrag Fehler enthält oder fehlerhaft geschlossen wurde, andererseits, weil die Versicherungsgesellschaften versuchen, so wenig Geld wie möglich zurückzuzahlen. Heißt im Klartext: Wer sichergehen will, das  zu erhalten, was ihm zusteht, muss zu aller erst einmal wissen, was ihm überhaupt zusteht. Dies wissen Laien aber in den seltensten Fällen. Gerade weil sie aktuelle Gerichtsentscheidungen und Argumentationen für zusätzliche Erstattungen eben nicht kennen. Und die Versicherer werden es tunlichst vermeiden, Kunden darüber zu informieren beziehungsweise freiwillig mehr Geld zu zahlen, wenn dies nicht unbedingt nötig ist.

Ein Experte kann Ablehnungsschreiben der Versicherer oder Fehlberechnungen der Auszahlungen in vielen Fällen schnell und oftmals bereits außergerichtlich entkräften und zeitnah die Ansprüche in vollem Umfang durchsetzen.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Jens Heidenreich (Tel.: 0345472243000), verantwortlich.

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