Bernd Krause Von Der Fairsicherungsladen GmbH, 25.06.2016
Gerade bei Veranstaltungen sollte außerdem die Haftpflicht des Veranstalters erstreckt sich auch auf Sicherheitsaspekte einer Veranstaltung, bei der Ausgabe von Speisen und Getränken wird außerdem das Gaststättengesetz gültig, sodass auch hier der Veranstalter haftet. Nähere Informatinen finden Sie hier: http://versicherungen-sparvergleich.de/Veranstaltungshaftpflicht
[1] Kleine Ausgaben wirken harmlos – ein Kaffee hier, ein Sonderangebot dort, nur ein paar Euro. Genau darin liegt das Paradox: Weil die Beträge so niedrig ... | mehr
WAVEPIRATE ist ein junges Hamburger Unternehmen, das eine breite Auswahl modischer Accessoires aus hochwertigem Leder, Segeltau und Edelstahl für Damen und Herren entwirft und herstellt. ... | mehr
Fulda, 5. März 2026 - Mit den ersten warmen Tagen wächst die Lust auf lange Abende im Freien. Lampenwelt.de zeigt, wie funktionale Außenbeleuchtung jetzt neue ... | mehr