Bernd Krause Von Der Fairsicherungsladen GmbH, 25.06.2016
Gerade bei Veranstaltungen sollte außerdem die Haftpflicht des Veranstalters erstreckt sich auch auf Sicherheitsaspekte einer Veranstaltung, bei der Ausgabe von Speisen und Getränken wird außerdem das Gaststättengesetz gültig, sodass auch hier der Veranstalter haftet. Nähere Informatinen finden Sie hier: http://versicherungen-sparvergleich.de/Veranstaltungshaftpflicht
Der Markt für Haarverlängerungen gehört zu den am schnellsten wachsenden Segmenten der gesamten Beauty und Lifestyle Industrie. Während viele Branchen stillstehen, verzeichnet der Extensions Bereich ... | mehr
Mit "Original Elvis Wedding Germany" bringt Entertainer King Eddy die typische Las-Vegas-Elvis-Hochzeitszeremonie nach Deutschland - als freie Trauung oder Gelübde-Erneuerung mit Livegesang, Emotion und Showcharakter ... | mehr
In der Osteria Porta Vagnu wurde nicht nur verkostet, sondern erzählt, entdeckt und gemeinsam genossen. Ob bei Wein- und Olivenölseminaren, italienischen Abenden oder im persönlichen ... | mehr